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Wegen Flugdrohnen und BIM erweiterte Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

(29.3.2016) Architekten und Ingenieure stehen immer wieder vor neuen beruflichen Herausforderungen. Viele lieben das an ihrem Beruf. Aber mit neuen Aufgaben und Werkzeugen gehen in der Regel auch neue Risiken einher - zwei Beispiele:

  • Kameradrohnen werden inzwischen immer häufiger von Architekten oder Inge­nieuren eingesetzt, um Flächen- oder Gebäudemaße aufzunehmen oder um ei­nen besseren Überblick über ein Objekt zu erhalten. Dass aber selbst bei der Verwendung von Multicoptern durch Profis etwas schiefgehen kann, hat in die­sem Winter der „Beinaheunfall“ beim Ski-Weltcupslalom gezeigt: Eine abstürzen­de Kameradrohne verfehlte einen der Rennläufer nur um Haaresbreite und krach­te hinter ihm auf die Piste.
  • Die Verwendung von BIM-Software ist vor allem bei größeren Objekten nicht mehr unüblich. Planungsfehler durch Fehlberechnungen bei der Anwendung der Programme sind aber allein schon durch deren Komplexität nie ganz auszuschlie­ßen. Der Planer könnte damit in der Haftung für Bauschäden stehen, die aus dieser Fehlplanung resultieren.

Außerdem fordert der Wandel des Berufsbildes an sich alle Protagonisten heraus - da­zu zählen neue Rechtslagen durch Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung oder auch die zunehmende Anspruchshaltung von Bauherren.

„Vor dem Hintergrund neuer Anforderungen hat HDI den Berufshaftpflichtschutz für Architekten und Ingenieure aktuell überarbeitet und zusätzlich neue Risiken in den Deckungskatalog aufgenommen“, erklärt Andreas Huth, Leiter Produktmanagement Planungshaftpflicht der HDI Versicherung. So umfasst der Leistungskatalog jetzt ne­ben anderen Neuerungen auch den beruflichen Gebrauch von Flugdrohnen, die Ver­wendung von BIM-Software und die Mitversicherung von Asbestschäden.

Weitere Informationen zur Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure kön­nen per E-Mail an HDI angefordert werden.

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