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ZVSHK: Grünbeck unterzeichnet Haftungsübernahmevereinbarung 2.0

(28.3.2024) Die Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH hat mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) eine Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV 2.0) abgeschlossen. Die Unterzeichnung erfolgte auf der Messe SHK+E in Essen. Zum 01.04.2024 tritt die Vereinbarung in Kraft.

Vertragsunterschrift der HÜV 2.0. Links Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer ZVSHK, Rechts Dr. Günter Stoll, Geschäftsführer Grünbeck. (Bild: ZVSHK) 

Der ZVSHK hat die bisherige Haftungsübernahmevereinbarung mit der Einführung der HÜV 2.0 umfassend überarbeitet. Als langjähriger Partner der Haftungsübernahme hat die Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH nun die optimierte Version HÜV 2.0 unterzeichnet.

Dr. Günter Stoll, Geschäftsführer der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH, äußerte sich anlässlich der Unterzeichnung am Grünbeck Messestand wie folgt: „Durch die HÜV 2.0 Vertragsunterzeichnung mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima unterstreichen wir unseren Anspruch an die Qualität unserer Produkte. Darüber hinaus wollen wir die SHK-Fachschiene nach wie vor stärken und befürworten den Vertrieb über die Dreistufigkeit.” Seit vielen Jahren bestehen zwischen dem ZVSHK und Vertragspartnern aus der SHK-Branche Haftungsübernahmevereinbarungen sowie Gewährleistungsvereinbarungen. Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, betonte: „Diese Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass Mitgliedsbetriebe im Falle eines Schadens nicht allein gelassen werden. Wenn ein Produkt eines Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) zu einem Mangel führt, hat der Fachbetrieb neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber seinem Lieferanten auch einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller.”

Die Vorteile der HÜV 2.0 liegen darin, dass keine Unterscheidung zwischen großen oder kleinen Werkverträgen gemacht wird. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig von der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebs innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zusätzlich führt der ZVSHK einen vollständig digitalen Schadensmeldeprozess ein, der den Ablauf im Schadensfall vereinfacht und beschleunigt.

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