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Bauministerium startet Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“

(5.6.2023) Das am 1. Juni gestartete Förderprogramm unterstützt Familien mit Kindern durch zinsverbilligte KfW-Kredite beim Neubau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. Das Programm, für das bis zu 350 Millionen Euro bereitstehen, richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite und entlastet Familien somit schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25% für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung). Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 60.000 Euro nicht übersteigen, je weiterem Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro.

Bild: baulinks/AO 

Der Bund sieht die Neubauförderung bis Ende des Jahres gesichert

Das Bundesbauministerium hat in diesem Jahr gleich zwei neue Förderprogramme gestartet, um einerseits mehr Tempo in die Bildung von Wohneigentum zu bringen und andererseits das klimafreundliche Bauen zu etablieren. Schon seit 1. März läuft das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, das mit einer Summe in Höhe von 1,1 Mrd. Euro an den Start ging. Voraussetzung ist, dass die geförderten Neubauten einen möglichst geringen CO₂-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen. Aufgrund der großen Resonanz wurde es nun mit Unterstützung des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums um 888 Mio. Euro aufgestockt. 

Am 1. Juni gestartet: Wohneigentumsförderung für Familien

Der zweite Booster soll vom Programm „Wohneigentum für Familien“ ausgehen, das am 1. Juni gestartet ist und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei unterstützen soll, ein eigenes Haus zu bauen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge zu machen. Familien mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro (pro Kind plus 10.000 Euro) erhalten zinsverbilligte Kredite. 

Die Details zu dem neuen Programm: 

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“
  • Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die/der zu mindestens 50% (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird in diesem Produkt maximal eine Wohneinheit.
  • Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre.
  • Kredithöchstbeiträge:

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, ist überzeugt: „Unsere Neubauförderung ist ein Erfolg. Sie wird sehr gut nachgefragt, deshalb habe ich mich für eine Aufstockung eingesetzt. Diese haben wir jetzt bekommen, so dass das Programm bis Ende des Jahres gesichert ist. Die Neubauförderung der Bundesregierung leistet einen wichtigen Beitrag zu Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zum klimafreundlichen Bauen. Mit ihr werden gleichzeitig Anreize gesetzt, trotz Inflation, erhöhter Zinssätze und Energiepreise in das Bauen zu investieren. Für die Unterstützung möchte ich mich bei meinen Kabinettskollegen Christian Lindner und Robert Habeck bedanken.“ 

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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