Baulinks -> Redaktion  || < älter 2023/0305 jünger > >>|  

BAFA-Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen wieder möglich

(10.3.2023) Luft-Luft-Wärmepumpen eignen sich mit ihren hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 sowohl für Neubauten als auch für eine einfache Nachrüstung im Bestand. Grundsätzlich sind diese Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen nach der Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 kam es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden - siehe Beitrag vom „Förderstop: BAFA Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen vorerst ausgesetzt!“ vom 13.2.2023.

Foto © baulinks/AO 

Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) wird der Status-Report 60 / Version 2 „Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG" rückwirkend zum 1. Januar 2023 als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wär­me­pumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie akzeptiert. Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach BEG EM gefördert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Listungsprozess aufgrund der neuen Anforderungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft-Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist. Die technischen FAQ (TFAQ) zur aktuellen Richtlinie BEG EM stehen nach Auskunft des BAFA kurz vor der Veröffentlichung.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH