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BEG-Novelle: Bonus von 15% für serielles Sanieren ab dem 1. Januar 2023

(9.12.2022) Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt der Bund seit 2021 die energetische Sanierung, den energieeffizienten Neubau von Gebäuden sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Nun wurde das Förderprogramm umfassend reformiert. Neu ist u.a. ein Bonus von 15% für serielles Sanieren, der ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Christian Stolte, Bereichsleiter Klimaneutrale Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), stellte in dem Kontext fest: „Ein Großteil der Mehrfamilienhäuser, die in den 50er bis 70er Jahren gebaut wurden, stecken im Sanierungsstau. Sie verbrauchen bis zu fünfmal mehr Energie als technisch notwendig. Einen Ausweg bieten serielle Sanierungslösungen nach dem Energiesprong-Prinzip. Mit ihnen können rund 500.000 dieser Mehrfamilienhäuser mit circa drei Millionen Wohnungen schneller und günstiger klimaneutral werden. Grundlage ist ein neu gedachter, digitalisierter Planungs- und Bauprozess sowie Vorfertigungen nach dem Baukastenprinzip - und das abseits der Baustelle.“

Bild aus dem Beitrag „Vorgefertigte Systemelemente (nicht nur) zur wirtschaftlichen Revitalisierung von Gebäuden“ vom 1.8.2017 (Foto © Brüninghoff)

Weitere Änderungen der BEG-Novelle

Der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus (WPB-Bonus), wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet. 

Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. So wird ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet.

Weiterhin werden mit der Reform technische Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen, besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.

Übergeordnetes Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 entsprechende Anreize im Markt setzt.

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