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Version 2023 der DGNB Zertifizierung kann bis zum 8. Januar 2023 kommentiert werden

(20.11.2022) Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat ihr Zertifizierungssystem für Neubauten grundlegend überarbeitet. Die Kriterien mit den angepassten Anforderungen wurden am 15. November veröffentlicht. Interessierte haben bis zum 8. Januar 2023 die Möglichkeit, diese zu kommentieren. Auf Grundlage der eingegangenen Anmerkungen soll der Kriterienkatalog anschließend bis Anfang April 2023 finalisiert werden. Er ist eine Fortschreibung der bestehenden Version 2018 des DGNB-Systems und löst diese künftig ab.

Foto © DGNB 

Verschlankung von aktuell 37 auf 29 Kriterien

Zu den wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum aktuellen DGNB-System für Neubauten zählt eine Verschlankung sowie Verbesserung der Anwendbarkeit. So gibt es beispielsweise eine Reduzierung von 37 auf künftig nur noch 29 Kriterien. Möglich wird dies einerseits durch eine gezielte Bündelung von bislang separat betrachteten Themen sowie durch den Wegfall mancher nicht mehr erforderlicher Indikatoren.

Bei einigen Komfortthemen entfällt außerdem eine Belohnung bei der Übererfüllung gesetzlicher Standards. Eine bessere Verknüpfung mit anderen Varianten der DGNB-Zer­ti­fizierung wie dem DGNB-System für Gebäude im Betrieb oder dem für nachhaltige Baustellen soll sichergestellt werden.

„Selbstverständlich haben wir bei allen Anpassungen darauf geachtet, dass auch die Anforderungen der EU-Taxonomie, des EU-Berichtsrahmens Level(s) sowie des QNG-Siegels, das im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude vergeben wird, jeweils mit abgebildet werden“, kommentiert Johannes Kreißig, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Wer eine DGNB-Zertifizierung durchführt, wird also keine parallelen Dokumentationsaufwände haben, sondern kann das DGNB-Zertifikat als Nachweisinstrument für nationale und internationale Vorgaben nutzen.“

Schwerpunkte auf Klimaschutz, Zirkularität und Investitionssicherheit

In den überarbeiteten Kriterien liegt ein besonderer Fokus auf den vielfältigen Anforderungen an die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden. Dies betrifft allen voran den notwendigen Klimaschutzbeitrag von Immobilien. Gestärkt werden Themen, die die Reduzierung der CO₂-Emissionen in der Konstruktion und im späteren Betrieb adressieren. Über die angepassten Kriterien wird unter anderem die Rolle von Gebäuden als aktive Elemente der Energiewende weiter gestärkt.

Ein weiteres Fokusthema der Version 2023 des DGNB-Systems liegt in der Kreislauffähigkeit. Das Kriterium „Zirkuläres Bauen“ löst das bisherige „Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit“ ab und wurde komplett neu erarbeitet. Belohnt wird künftig die Erstellung eines Gebäuderessourcenpasses zur Dokumentation und als Bewertungsgrundlage. Auch der Einsatz kreislauffähiger Materialien, Produkte und Konzepte sowie der gezielte Verzicht auf Bauteile werden nochmals stärker beachtet.

Die zwei neuen Kriterien der Version 2023 sind beide der ökonomischen Qualität zugeordnet. Dabei geht es um ...

  • die Klimaresilienz von Gebäuden sowie
  • die Gebäudedokumentation.

Bei diesem Kriterium wird besonders die Verwendung geeigneter digitaler Lösungen belohnt, um das wichtige Thema der Datenverfügbarkeit im späteren Betrieb frühzeitig anzugehen.

Neue Mindestanforderungen eingeführt

Eine der wichtigsten Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Version des DGNB-Sys­tems ist die Einführung zahlreicher neuer Mindestanforderungen. Verpflichtend wird beispielsweise, dass für alle Projekte, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht klimaneutral im Betrieb sind, ein Klimaschutzfahrplan vorliegen muss. In diesem muss dargestellt werden, wie das Gebäude dies bis spätestens im Jahr 2045 erreichen wird. Auch der Nachweis einer grundlegenden Resilienz gegenüber Klimarisiken wird obligatorisch. Bislang waren die Barrierefreiheit und die Durchführung einer Messung zur Innenraumluftqualität mit der Einhaltung bestimmter Grenzwerte die einzigen beiden K.O.-Kriterien.

Während die genannten Mindestanforderungen für eine generelle Zertifizierbarkeit durch die DGNB maßgeblich sind, kommen weitere hinzu für all jene Projekte, die die höchstmögliche Bewertungsstufe Platin erreichen wollen. Für diese gilt zum Beispiel, dass sie die Klimaneutralität im Betrieb bereits bis spätestens 2030 erreicht haben müssen. Falls vorher ein Rückbau stattgefunden hat, muss diese Entscheidung nachvollziehbar begründet werden. Gewährleistet sein müssen zudem Mindestbeiträge zur Förderung der Biodiversität und zur Mobilitätswende. Außerdem dürfen Gebäude, die ein DGNB-Zertifikat in Platin erhalten möchten, nicht auf schützenswertem Boden gebaut sein. Alternativ müssen sie eine Entsiegelung bzw. einen Netto-Null-Flächen­ver­brauch nachweisen.

„Mit der Ausweitung der Mindestanforderungen setzen wir ein Zeichen für die Themen, die für eine nachhaltig geplante und gebaute Immobilie mit Blick auf deren Zukunftsfähigkeit nicht verhandelbar sind“, erklärt Kreißig. „Gleichzeitig bestärken sie den ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz und das hohe Ambitionslevel, welche die DGNB mit ihrer Zertifizierung seit mittlerweile rund 15 Jahren verfolgt.“

Möglichkeit zur Kommentierung bis zum 8. Januar 2023

Bei der Kommentierung gefragt sind Anmerkungen zur methodischen Praxistauglichkeit der konkreten Indikatoren sowie der Erfüllbarkeit der darin formulierten Anforderungen. Auch allgemeine Hinweise zur Fokussierung der Themen sind willkommen. Kein Teil der Kommentierung ist dagegen die konkrete Gewichtung einzelner Kriterien. Diese wird für die mit der Version 2023 abgedeckten Gebäudenutzungstypen abschließend finalisiert.

Alle Informationen rund um die Kommentierung der Version 2023 des DGNB-Systems sind online unter dgnb.de/version2023 zu finden. Hier gibt es sowohl die Kriterien zum Download als auch ein Formular sowie weiterführende Dokumente, die zur Kommentierung genutzt werden sollten. Weiterhin besteht dort die Möglichkeit, sich für zwei Termine anzumelden, in welchen Interessierte ihre Rückmeldungen zur Version 2023 direkt an die Projektverantwortlichen geben können. Geplant sind diese offenen Runden ...

  • m 5. Dezember von 15 bis 17 Uhr und
  • am 16. Dezember von 9 bis 11 Uhr.

Die Veröffentlichung der finalisierten Fassung des DGNB-Systems für Neubauten ist für Anfang April 2023 geplant. Dieses wird dann verfügbar sein für Bildungsbauten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Gesundheitsbauten, Hotels, Logistikimmobilien, Produktionsstätten, Shoppingcenter, Verbrauchermärkte, Versammlungsstätten, Wohngebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten sowie mischgenutzte Gebäude. Parallel hierzu wird derzeit außerdem eine Weiterentwicklung der Systemvariante für kleine Wohngebäude erarbeitet.

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