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Bundesförderung für effiziente/grüne Wärmenetze (BEW) startet

(5.10.2022) Das Förderprogramm BEW zur Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energien ist Mitte September in Kraft getreten. Bis 2026 stehen rund 3 Mrd. Euro für die erneuerbare Wärmeerzeugung etwa aus Geothermie, Solarthermie und dem Einsatz von Großwärmepumpen sowie für weitere Wärmenetzinfrastruktur zur Verfügung. Die BEW unterstützt den Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75% erneuerbaren Energien und Abwärme und die Dekarbonisierung bestehender Netze.

Foto aus dem Beitrag „,Energiebunker‘ Hamburg: Vom Flakturm zum Flaggschiff für regenerative Energien“ vom 12.6.2014 (Foto © baulinks/AO)

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck kommentierte: „Mit grünen Wärmenetzen leisten wir einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und verringern unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Mit der neuen Förderung investiert die Bundesregierung in stabile Wärmepreise und eine klimafreundliche Energieversorgung. Wärmenetze sind der Schlüssel, wenn wir das Heizen treibhausgasneutral machen wollen. Sie erschließen klimafreundliche Wärmequellen, die durch dezentrale Heizungen im Haus nicht nutzbar sind - darunter tiefe Geothermie, die ganzjährig, verlässlich und bei jedem Wetter hohe Temperaturen liefern kann. Wir bringen hier zukunftsorientierte Energiepolitik auf die Straße.“

Insbesondere Geothermie gehöre zu den Wärmequellen, die massiv gestärkt werden müssten, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Daneben sollte deutlich mehr Abwärme aus Industrie und Gewerbe in Wärmenetze einfließen. Zudem seien Großwärmepumpen, die mit hoher Leistung in Wärmenetze einspeisen können, eine zentrale Technologie. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll sie für Wärmenetzbetreiber wirtschaftlich machen und so voranbringen.

Vor allem in Städten ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme der entscheidende Weg, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Im ländlichen Raum bieten sich klimafreundliche Nahwärmenetze an, die alte Ölheizungen oder Gasthermen ersetzen.

Aktuell beruht die Wärmeversorgung in Deutschland überwiegend auf der Verbrennung fossiler Energieträger. Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt noch mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Die Förderung richtet sich u.a. an

  • Energieversorgungsunternehmen,
  • Kommunen,
  • Stadtwerke und
  • eingetragene Vereine/Genossenschaften.

So können künftig beispielsweise Kommunen oder Genossenschaften Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichten oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf Erneuerbare Energien und Abwärme umstellt.

Zur Förderung im Einzelnen:

  • Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.
      
  • Gefördert werden in einem ersten Schritt Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.
        
  • Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
      
  • Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40% der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (tiefe Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
      
  • Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.

Förderanträge können seit dem 15. September über diese Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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