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Gütegemeinschaft Fertigkeller führt Kellerakte ein


  

(21.8.2022) Die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 518 aktualisiert: Die für RAL-zertifizierte Fertigkellerhersteller geltenden Standards wurden zum einen an den derzeitigen Stand bei rechtlichen und normativen Anforderungen angepasst. Zum anderen wurden Selbstverpflichtungen ergänzt, die den hohen Dienstleistungsanspruch der Hersteller gegenüber Bauherren und nachfolgenden Gewerken unterstreichen sollen - dazu gehört auch die Einführung der Kellerakte.

Die Kellerakte

... wird als Pendant der GÜF-Unternehmen zur Hausakte des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau kommuniziert. Die Akte soll alle wichtigen Dokumente und Informationen zum Bauwerk enthalten, so dass Bauherren sowie planende und ausführende Unternehmen im gesamten Bauablauf und darüber hinaus leicht Einsicht in die benötigten Daten nehmen können. Der Fertigkellerhersteller verpflichtet sich, dem Bauherrn die Kellerakte im Zuge der Bauausführung oder spätestens zur Kellerabnahme zu übergeben. Wichtige Bestandteile der Kellerakte sind ...

  • besondere Gebäudemerkmale,
  • Statik und Baustellenprotokolle,
  • das Baugrundgutachten sowie
  • Gebrauchsanweisungen etwa zum richtigen Lüften des Kellers oder auch
  • Wartungshinweise für Fenster, Drainage und Bodenabläufe.

Bereits gelebte Baupraxis und jetzt auch Bestandteil der überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen ist außerdem die Selbstverpflichtung der Hersteller von Fertigkellern und Bodenplatten mit dem RAL-Gütezeichen, Bauanlaufgespräche anhand von Checklisten gründlich und transparent zu protokollieren, um den weiteren Bauprozess zu optimieren. Das komme sowohl dem Bauherrn als auch dem Haushersteller, Tiefbauer und weiteren am Bau beteiligten Gewerke zugute, denn die frühzeitige Informationsbeschaffung und transparente Dokumentation der Gegebenheiten auf dem Baugrundstück könne etwaige Schnittstellenprobleme von vornherein vermeiden, erklärt der GÜF-Vorsitzende Dirk Wetzel. „Die Güte- und Prüfbestimmungen sind mehr als ein Regelwerk für überdurchschnittliche Produktqualität. Die zertifizierten Hersteller übernehmen Verantwortung für einen guten und sicheren Bauablauf und geben dem Bauherrn zusätzlich umfassende Serviceversprechen“, so Herr Wetzel weiter. Zum Service gehören neben einer umfassenden persönlichen Betreuung und Beratung auch ein bindendes Festpreisangebot sowie auf Wunsch des Bauherrn eine Fertigstellungsgarantie. Die Einhaltung der RAL-GZ 518 wird halbjährlich bei Baustellenüberwachungen durch unabhängige Güteprüfer sichergestellt. Zudem verpflichten sich die GÜF-Unternehmen zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung, die bei der Fremdüberwachung nachgewiesen werden muss.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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