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BKI entwickelt standardisierte Einheitskosten für EU-geförderte Projekte


  

(15.8.2022) Für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung in der neuen EU-Förderperiode, die zum 1. Januar 2023 beginnt, ist es das erklärte Ziel des Landes Brandenburg, das Antrags- und Bewilligungsverfahren mittels sogenannter Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) zu vereinfachen.

Bei der Anwendung von VKO werden die förderfähigen Kosten gemäß einer vordefinierten Methode berechnet. Dadurch wird es für die Antragstellenden entbehrlich, für jedes zu fördernde Bauvorhaben eine Kostenschätzung einzureichen, die durch die Bewilligungsbehörde zu prüfen ist. Damit entfallen die bisher erforderlichen umfangreichen Prüfungen. Dies führt zu einer umfassenden Verfahrensvereinfachung und Entlastung der Begünstigten wie der Bewilligungsbehörde.

Vor kurzem erhielt dazu das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg den Auftrag, die „Standardisierten Einheitskosten“ (VKO) in Verbindung mit BKI-Re­gio­nal­faktoren zu entwickeln. Im Zuge dieses Projektes wird das BKI für folgende Gebäudearten diverse Kostenkennwerte nach den Erfordernissen des Auftraggebers berechnen:

  • Gebäude für Wohn- und Beherbergungszwecke
  • Gebäude für gewerbliche Zwecke
  • Gebäude für Bildungszwecke (Kindergärten, Kindertagesstätten, Hort, Schulen)
  • Gebäude für Sportzwecke (Sport- u. Mehrzweckhallen, Einfeldhallen, Dreifeldhallen)
  • Gebäude für gemeinschaftliche Zwecke (Dorfgemeinschaftshäuser)

Zudem will das BKI auch Kostenkennwerte für folgende Freianlagenarten nach den Erfordernissen des Auftraggebers zur Verfügung stellen:

  • Freianlagen von Kindergärten/Kindertagesstätten
  • Freianlagen von Horten und Schulen
  • Freianlagen von Sportanlagen
  • Spielplätze

Zu jeder angeführten Gebäudeart sollen jeweils Kostenkennwerte für den Neubau, für Um- und Ausbauvorhaben sowie für Instandsetzungen ermittelt werden, für die Freianlagenarten sollen jeweils Kennwerte für Neubau und Neugestaltung zur Verfügung gestellt werden. Der dafür vorgesehene Projektzeitraum geht bis April 2023.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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