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Bundesbauministerin: Schwimmbäder sanieren statt schließen

(31.7.2022) Bundesbauministerin Klara Geywitz hat am 28.7. den Startschuss für die neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gegeben. Bis Ende September (also innerhalb von nur 2 Monaten in der Urlaubszeit!) können sich nun deutschlandweit Städte und Gemeinden beim Bund um Fördermittel für eine klimagerechte Sanierung ihrer Sportstätten, Schwimmbäder sowie Jugend- und Kultureinrichtungen bewerben. Insgesamt stehen 476 Mio. Euro für die Unterstützung der Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus dieser Einrichtungen zur Verfügung.

Foto aus dem Beitrag „Das „schnellste Wasser der Welt“, die Münchner Olympia-Schwimmhalle, wird saniert“ vom 11.7.2017 (Foto © baulins/AO)

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Mit dem Bundesprogramm wollen wir genau dort einen Mehrwert für Jung und Alt schaffen, wo getobt, gelernt und gemeinsam etwas erlebt wird. Sportstätten und Jugend- und Kultureinrichtungen sind Orte, wo Gemeinschaft und Werte gelebt werden. Wir müssen Schwimmbäder sanieren, statt sie zu schließen. Wenn Städte und Gemeinden marode Turnhallen oder ein Jugendzentrum schließen müssen, fehlt den Menschen ein wichtiger Ort der Begegnung, des Austauschs und schlicht der Gesundheitsförderung. Unser Programm will genau diese Orte sanieren und klimafester machen. Auch vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten sind uns sowohl die energetische Sanierung der Gebäude als auch die Umstellung auf erneuerbare Energien sowie ein merklich reduzierter Ressourceneinsatz z.B. bei den Schwimmbädern wichtig. Ich hoffe, dass sich möglichst viele Gemeinden und Städte mit zukunftsweisenden Projekten bewerben.“

Die Haushaltsmittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt. Das Programm wurde insbesondere mit Blick auf das Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude weiterentwickelt. Die zu fördernden Projekte müssen durch die Sanierung eine wesentliche Absenkung von Treibhausgasemissionen erreichen und zudem vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

Bis zum 30. September 2022 haben Städte und Gemeinden nun Zeit, geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Umzusetzen sind die Förderprojekte bis 2027.

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