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Haushaltsgesetz 2022: Verkehrsetat soll um gut 5 Mrd. Euro auf 36,1 Mrd. Euro schrumpfen


  

(23.5.2022) Der Bundestag will am 31. Mai 2022 nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ab. Der Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes 2022 (Bundestags-Druck­sachen 20/1000 und 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200 und 20/1201) sieht Ausgaben von 36,1 Mrd. Euro im Vergleich zu 36 Mrd. Euro im Regierungsentwurf vor. Der Haushaltsausschuss hat den Etat von Minister Volker Wissing (FDP) in seinen Beratungen um 111 Mio. Euro aufgestockt (20/1612). Im vergangenen Jahr standen dem Ministerium noch 41,35 Mrd. Euro zur Verfügung.

Mehr Geld für Bundeswasserstraßen

In den Etat sind u.a. höhere Ausgaben für die Bundeswasserstraßen eingestellt worden. Für den Unterhalt der Bundeswasserstraßen sind 83,3 Mio. Euro (plus fünf Mio. Euro) vorgesehen, die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre steigen um 15 auf 80 Mio. Euro. Für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen sollen in den kommenden Jahren 354 Mio. Euro und damit 118 Mio. Euro mehr als im Regierungsentwurf geplant investiert werden.

Zudem wurde das Förderprogramm für Motoren und die Modernisierung für die Binnenschifffahrt um zehn auf 40 Mio. Euro aufgestockt. „Die Förderung soll technologieoffen erfolgen und auch Ammoniak- und Methanol-Antriebe umfassen“, wird in einem Haushaltsvermerk festgeschrieben.

Fotos © baulinks/AO 

Förderung des Radverkehrs

Aufgestockt wurden auch der Ansatz für die Radverkehrsförderung, und zwar um eine Million Euro. Gegenfinanziert werden diese neuen Ausgaben u.a. durch Kürzungen in einem Titel für Öffentlichkeitsarbeit. Für Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ sind neue Verpflichtungsermächtigungen für 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 42,7 Mio. Euro vorgesehen.

Auch bei der Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs steigen die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre um 17,5 auf 22,9 Mio. Euro. Ebenfalls erhöhte Verpflichtungsermächtigungen – um 9,5 auf 13,1 Mio. Euro - sind für Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ etatisiert.

Höhere Ausgaben für den Schienenverkehr

Im Schienenverkehr sind u.a. höhere Ausgaben von 31,5 Mio. Euro im Titel „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System)“ vorgesehen, der damit auf 612 Mio. Euro steigt. Die neu eingestellten Mittel sollen für die Planung des Digitalen Stellwerks Hamburg City genutzt werden. Dabei handle es sich um förderwürdige Bundesinfrastruktur, heißt es zur Begründung.

Weitere 21,5 Mio. Euro - und damit insgesamt 165 Mio. Euro - stehen im Titel „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ zur Verfügung. 7,4 Mio. Euro sollen in ein „Sofortprogramm zur Attraktivitätssteigerung für Bahnhöfe“, 14,1 Mio. Euro in ein „Sofortprogramm zur Barrierefreiheit auf Bahnhöfen“ fließen.

Gekürzt wurde unter anderem der Ansatz für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen), der mit 966,1 Mio. Euro um 22,8 Mio. Euro geringer ausfällt als im Regierungsentwurf.

Kürzungen bei der Autobahn GmbH

Ebenfalls zur Gegenfinanzierung gekürzt wurde in größeren Investitionstiteln wie den Investitionen der Autobahn GmbH. Dort sind mit 5,498 Mrd. Euro in diesem Jahr 13,3 Mio. Euro weniger eingeplant als im Regierungsentwurf; auch die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sinken um insgesamt 73 Mio. Euro.

Als Teil der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums beschloss der Haushaltsausschuss Ausgaben in Höhe von 90 Mio. Euro für die Koordination der Flüchtlingsverteilung durch das Bundesamt für Güterverkehr. Bislang war in diesem Titel eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30 Mio. Euro bewilligt worden.

Förderung des Fußverkehrs

Darüber hinaus wurde im Verkehrsetat ein neuer Titel „Förderung des Fußverkehrs“ mit einem Volumen von einer Million Euro geschaffen. Damit soll die Erstellung einer nationalen Fußverkehrsstrategie gefördert werden.

Ebenfalls eine Million Euro wird für den neuen Titel „Zuschüsse für Investitionen zur Förderung von umweltfreundlichen Bodenstromanlagen an Flughäfen“ eingestellt. Damit soll dem Koalitionsvorhaben, einen klimaneutralen Flughafenbetrieb zu fördern, Rechnung getragen werden.

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