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Haushaltsgesetz 2022:  Umweltministerium soll mit 2,2 Mrd. Euro auskommen


  

(23.5.2022) Der Bundestag will am 31. Mai 2022 nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz abstimmen. Der Einzelplan 16 des Haushaltsgesetzes 2022 (Bundestags-Drucksachen 20/1000 und 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200 und 20/1201) sieht Ausgaben von knapp 2,2 Mrd. Euro vor. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsentwurf von Ministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) in seinen Beratungen um 19,58 Mio. Euro gekürzt (20/1615). Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben noch auf knapp 2,66 Mrd. Euro.

Kürzung aufgrund veränderter Zuständigkeiten

Der Umweltetat ist damit neben dem Agraretat der einzige Einzelplan, in dem die Ausgaben im Vergleich zum Regierungsentwurf rückläufig sind. Die Verringerung ergibt sich allerdings überwiegend aus den im Rahmen der Regierungsbildung vereinbarten neuen Zuständigkeiten, die in den bisherigen Entwürfen noch nicht abgebildet waren. So schlägt etwa der Übergang von Planstellen aus dem Ministerium zum Bundes­wirt­schafts- und Klimaschutzministerium mit Minderausgaben in Höhe von 6,9 Mio. Euro zu Buche.

100.000 Euro für das Recycling-Label

Im Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ werden 100.000 Euro zusätzlich in diesem Jahr sowie 500.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden beiden Haushaltsjahre für das im Koalitionsvertrag angekündigte Recycling-Label eingestellt. Gekürzt wird im Titel „Förderung nachhaltiger Infrastrukturen in Rechenzentren“, für den in diesem Jahr 17,9 Mio. Euro zur Verfügung stehen sollen.

Foto © baulinks/AO 

Radioaktive Altlasten wiegen enorm schwer im Haushalt

Laut Regierungsentwurf sind mit 1,18 Mrd. Euro die überwiegenden Ausgaben des Ministeriums Investitionen (2021: 1,73 Mrd. Euro). Für den Umweltschutz sollen danach 346,65 Mio. Euro ausgegeben werden können (2021: 258,34 Mio. Euro), für die Zwi­schen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle 991,44 Mio. Euro (2021: 1,03 Mrd. Euro). Davon entfallen 633,51 Mio. Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2021: 614,02 Mio. Euro) und 353,83 Mio. Euro auf Zwischenlagerungen (2021: 413,87 Mio. Euro).

Der Naturschutz soll in diesem Jahr 125,57 Mio. Euro kosten dürfen im Vergleich zu 132,57 Mio. Euro im vergangenen Jahr. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 137,66 Mio. Euro vorgesehen (2021: 68,81 Mio. Euro) und für Verbraucherpolitik 40,85 Mio. Euro.

Das nachgeordnete Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau soll 165,1 Mio. Euro erhalten (2021: 154,75 Mio. Euro), das Bundesamt für Naturschutz 46,97 Mio. Euro (2021: 50,76 Mio. Euro), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 54,41 Mio. Euro (2021: 45,12 Mio. Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 71,62 Mio. Euro (2021: 62,12 Mio. Euro).

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