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Gute Überrollbarkeit bestätigt: Solarlux-Bodenschienen nach ift-Richtlinie BA-01/1 klassifiziert

(5.5.2022) Bereits geringfügige Bodenschwellen können zu einer unüberwindbaren Hürde für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator werden. Entscheidend ist also nicht die Höhe des Hindernisses, sondern die Überrollbarkeit. Vor diesem Hintergrund ließ Solarlux seine barrierefreien Bodenschienen vom ift Rosenheim überprüfen, und das Institut für Fenstertechnik zeigt sich hinsichtlich der Überrollbarkeit von ihnen überzeugt.

Fotos © Solarlux GmbH 

Barrierefrei ist nicht gleich barrierefrei

Zur Erinnerung: Die Baupraxis hat gezeigt, dass nicht jedes als barrierefrei eingestufte Bauelement tatsächlich für jeden gleichermaßen einfach zu überwinden ist. Für Nutzer von radgebundenen Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Einkaufshilfe können bereits Bodenschwellen mit wenigen Millimetern Höhe große Hürden darstellen.

Dieser Problematik hat sich das ift Rosenheim angenommen und ein Verfahren entwickelt, mit dem objektiv Schwellenprofile bewertet und in Klassen von 1 bis 6 eingeteilt werden können. Im Gegensatz zu den bekannten Schulnoten ist sechs die beste Klassifizierung und die Note eins die ungünstige Lösung für Menschen mit radgebundenen Hilfsmitteln. Aus dem Verfahren ging die Richtlinie BA-01/1 hervor, mit der sich Produkte hinsichtlich ihrer Überrollbarkeit miteinander vergleichen lassen. Dabei gilt: Je mehr Kraftaufwand zur Überwindung eines Hindernisses benötigt wird, umso negativer wird die Überrollbarkeit eingestuft. Einfluss auf das Ergebnis nimmt nicht nur die Höhe der Bodenschwelle, sondern auch die Geometrie des Bauteils.

Hersteller von Türelementen wie Solarlux mussten sich seit jeher bei der Entwicklung ihrer Bauelemente der konstruktiven Herausforderung stellen, die optimale Balance zu finden zwischen einer möglichst flachen Bodenschwelle und den zwingend notwendigen bauphysikalischen Eigenschaften wie Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtigkeit und Einbruchschutz.

Dass dies dem Spezialisten für bewegliche Fenster- und Fassadenlösungen aus Melle gut gelingt, zeigen die Resultate von sieben getesteten Bodenschwellen im Prüfstand des ift Rosenheim. Auf ihre Überrollbarkeit nach Richtlinie BA-01/1 geprüft und im Anschluss zertifiziert wurden ...

  • jeweils drei Bodenschienen der Glas-Faltwände Ecoline und Highline, welche auch in der Woodline, Combiline und Megaline Verwendung finden, sowie
  • die Bodenschienen der Schiebefenster cero I und II.

Die Testergebnisse erstreckten sich über alle Klassen - womit dem Planer für jede Einbausituation das passende Produkt zur Verfügung steht.

Erhöhte Planungssicherheit durch Klassifizierung

Produktklassifizierungen hinsichtlich der Überrollbarkeit können in Ausschreibungstexten gefordert werden und bieten auf diese Weise Planern und Architekten eine konstruktive Lösung - insbesondere bei Bauvorhaben im anspruchsvollen Health & Care-Bereich. Empfohlen wird vom ift Rosenheim für Rollstuhlfahrer mindestens die Klasse 2, für Nutzer von Rollatoren die Klasse 3 (ift-Fachinformation BA-02/1).

Weitere Informationen zu Glas-Faltwänden und Schiebefenstern mit BA-01/1-zer­tifizierten Bodenschwellen können per E-Mail an Solarlux angefordert werden.

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