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Vom Rollo erschreckt? Allgemeines Lebensrisiko!

(12.4.2022) Wenn ein großes Rollo plötzlich und unerwartet herunterkracht, während man sich selbst in der Nähe aufhält, dann kann einen das schon gehörig erschrecken. So erging es der Mieterin einer Doppelhaushälfte. Nach eigenen Angaben verlor sie deswegen auf einer Treppe das Gleichgewicht, stürzte und verletzte sich (unter anderem am Handgelenk).

Sie forderte 10.000 Euro Schmerzensgeld und etwa 50.000 Euro Haushaltsführungsschaden vom Eigentümer der Immobilie. Schließlich habe sie diesen nach dem Einzug darauf hingewiesen, dass das Rollo schwergängig sei.

Doch die Justiz lehnte nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern über zwei Instanzen hinweg ab. Die Begründung: Es gebe keinen adäquaten Zusammenhang zwischen dem Krach und dem Unfall. Überreaktionen nach lauten Geräuschen gehörten zum allgemeinen Lebensrisiko.

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