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Reaktion auf EU-Taxonomie: Benchmarking fürs Top 15%-Kriterium bei Immobilien

(10.4.2022)  Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und das Beratungsunternehmen Drees & Sommer haben ein Benchmarking vorgestellt, das Kreditinstitute dabei unterstützen kann, bei Immobilienfinanzierungen den Nachweis der Konformität mit der EU-Taxonomie zu erbringen. Konkret werden dabei Benchmarks zur Erfüllung des sogenannten Top 15%-Kriteriums abgeleitet.

Zur Erinnerung: Gemäß EU-Taxonomieverordnung leistet der Erwerb oder das Eigentum an einem bis zum 31. Dezember 2020 errichteten Gebäude einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels „Klimaschutz“, wenn eine der zwei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Entweder liegt ein Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse A vor,
  • oder es kann nachgewiesen werden, dass ein Gebäude in Bezug auf den nationalen bzw. regionalen Markt zu den besten 15% in Bezug auf den Primärenergiebedarf gehört.

Dabei ist zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden. Einzuhalten sind zudem die „Do no significant harm-Kriterien“ - das heißt: Es ist sicherzustellen, dass das Gebäude keines der anderen fünf in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele beeinträchtigt.

Foto © baulinks/AO 

Wohngebäude

Drees & Sommer hat nun im Auftrag des vdp herausgearbeitet, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Immobilien zu den Top 15% gehören und somit nachgewiesen werden kann, dass die Gebäude einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels „Klimaschutz“ leisten:

  • Demnach erfüllen Einfamilienhäuser die Kriterien, wenn sie einen Energieausweis mit den Energieeffizienzklassen A+, A oder B vorweisen können.
  • Für Mehrfamilienhäuser sind die Energieeffizienzklassen A+ oder A erforderlich.

Sollte für Wohngebäude kein Energieausweis vorhanden sein, kann deren Zugehörigkeit zu den Top 15% auch über den Primärenergiebedarf bzw. Energieverbrauch nachgewiesen werden, der weniger als 74 bzw. 70 kWh/m² betragen darf.

Nichtwohngebäude

Für Gewerbeimmobilien wiederum kann der Nachweis über die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) erbracht werden. So ist Drees & Sommer zu dem Ergebnis gekommen, dass ...

  • Büro- und Einzelhandelsimmobilien dann zu den besten 15% ihrer Objektklasse gehören, wenn sie mindestens die Anforderungen der EnEV 2009 einhalten, und
  • Logistikimmobilien, wenn die Errichtung nach den Vorgaben der EnEV 2014 oder einer aktuelleren Verordnung erfolgte.

„Eine Nachhaltigkeitsregulierung, die einheitliche Standards setzt und damit Orientierung gibt, ist gut und richtig. Die mit der EU-Taxonomie verbundene Komplexität erschwert es jedoch, den seit vielen Jahren bestehenden Sustainable-Finance-Akti­vi­täten der Kreditinstitute weiteren Schub zu verleihen“, betonte Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. „Mit der Ausweisung der Benchmarks geben wir Instituten eine wichtige Arbeitserleichterung für ihr Immobilienfinanzierungsgeschäft an die Hand. Sie können nun prüfen, ob ein Gebäude zu den besten 15% der entsprechenden Objektklasse gehört.“

Herr Kullig wies zudem darauf hin, dass die Taxonomiekonformität zukünftig auch für die Refinanzierung eine bedeutende Rolle spielen werde: „Der Entwurf der EU Green Bond Standards sieht vor, dass refinanzierte Gebäude eine hundertprozentige Taxonomiekonformität aufweisen müssen. Sollte diese Vorgabe so verabschiedet werden, dürfte es für viele Immobilienfinanzierer zumindest kurzfristig schwierig werden, Anleihen zu emittieren, die diesen Standard erfüllen“, warnte Herr Kullig. Deshalb setze sich der vdp u.a. für eine Übergangsphase ein, in der lediglich eine achzigprozentige Taxonomiekonformität einzuhalten sei.

Drees & Sommer-Projektleiter Claudio Tschätsch kommentierte: „In den letzten fünf Jahren haben wir begonnen, auch bei begrenzten Informationen eine zuverlässige und taxonomiekonforme Methodik für Green Bonds zu entwickeln und belastbare Rückschlüsse über die Energieeffizienz zu ziehen. Mittlerweile sind wir hier für mehr als 20 Finanzmarktakteure und Unternehmen aktiv. Unser Know-how ist in das Benchmarking für die Mitglieder des vdp eingeflossen, der mit seinem Angebot sicher zu den Vorreitern der Branche zählt.“

Weitere Informationen zum Benchmarking fürs Top 15%-Kriterium bei Immobilien können per E-Mail an Drees & Sommer angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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