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BEG-Neubauförderung steht vor dem Neustart

(10.4.2022) Ab dem 20. April 2022 - knapp 3 Monate nach der Vollbremsung - sollen wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung gestellt werden können. Grundsätzlich gilt, dass der Antrag gestellt werden muss, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag bzw. ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vorher in Anspruch genommen werden. Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.

Foto © baulinks/AO 

Insgesamt steht ein Budget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, die Förderung ist begrenzt auf das EH/EG 40-Niveau. Wie Bundesminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) mitteilte, ist die Förderung in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet und soll ab 2023 durch das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ abgelöst werden. Es muss wohl empfohlen werden, die Anträge so schnell wie möglich einzureichen, da die Fördermittel erfahrungsgemäß sehr schnell ausgeschöpft sind.

Bei Wohngebäuden will die KfW diese drei Effizienzhaus-Stufen fördern:

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10% Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
  • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5% Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
  • Effizienzhaus 40 Plus: 12,5% Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.

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