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IG BAU will Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn zustimmen


  

(31.3.2022) Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat heute (31. März 2022) dem Bundesvorstand der IG BAU empfohlen, dem Mindestlohn-Schlichterspruch von Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes, zuzustimmen. Der Abstimmung soll eine kontroverse und intensive Diskussion des ehrenamtlich besetzten Gremiums vorausgegangen sein.

„Sicherlich haben wir auch Bauchschmerzen bei dem erzielten Kompromiss, aber wir kommen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach. Die Abschaffung des Branchenmindestlohnes ... wäre für die Baubranche mit den großen Aufgaben, die vor ihr liegen, bei gleichzeitig hohem Fachkräftebedarf, fatal“, kommentierte der Bundesvorsitzende der IG BAU, Robert Feiger. Er erinnerte daran, dass es die Baubranche war, in der vor jetzt 25 Jahren als erstes die unterste Lohngrenze in Deutschland eingeführt wurde. „Ich kann nur hoffen, dass sich die Bauarbeitgeber weiterhin ihrer Verantwortung für die Branche und die Gesellschaft bewusst sind und ebenfalls noch für den Schlichterspruch stimmen.“ Dazu ist noch bis Freitag, 8. April, Zeit.

Zur Erinnerung: Der Schlichterspruch von Professor Schlegel vom 24.3.2022 empfiehlt, ...

  • die Erhöhung des Mindestlohns 1 um jeweils 60 Cent (ca. 4,6%) zum 1. Mai 2022, 1. April 2023 und zum 1. April 2024,
  • das „Einfrieren“ des Mindestlohns 2 auf bisherigem Niveau bis 31. Dezember 2022 und den Wegfall ab 1. Januar 2023, sowie
  • die Orientierung der untersten Lohngrenze an der zurückliegenden Teuerungsrate in den Jahren 2025 und 2026.

Zukünftig soll der Branchenmindestlohn in Abhängigkeit zur zwischen den Tarifparteien ausgehandelten tariflichen Ecklohngruppe angepasst werden.

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