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BSB-Studie: Häuser überwiegend mit Mängeln nach der Abnahme

(13.3.2022) Drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben weisen Mängel in der Gewährleistungszeit auf. Zu diesem Ergebnis gelangt die Studie „Probleme und Mängel in der Gewährleistungszeit bei Ein- und Zweifamilienhäuser“, die im Auftrag des Bauherren-Schutzbunds (BSB) vom  Institut für Bauforschung (IfB) erstellt wurde. Demnach ...

  • wurden bei 40% der untersuchten Gebäude Fehler an der Konstruktion festgestellt und
  • wiesen 38% zudem Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung auf.

BSB-Geschäftsführer Florian Becker nennt Gründe dafür: „Bauen wird insgesamt immer anspruchsvoller. Dadurch steigt auch die Fehleranfälligkeit - vor allem bei mehrschichtigen Bauteilen und der Anlagentechnik. Eine detaillierte Planung und fachgerechte Bauausführung sind wesentliche Voraussetzungen für mangelfreies Bauen.“

Doch viele Fehler treten auch nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf. Mängel bei Abdichtungsarbeiten z.B. sind häufig erst erkennbar, wenn Folgeschäden durch Leckagen sichtbar werden. Statische und baukonstruktive Mängel führen häufig erst nach dem Einzug zu Rissbildungen. Auch fehlerhafte Heizungsanlagen werden erst nach dem ersten Winter im neuen Zuhause auffällig.

Besonders fehlerbehaftete Bauteile sind ...

  • die Fassade (28%),
  • Innenwände (26%),
  • Fenster (26%) und
  • Heizungsanlagen (26%).

Dementsprechend bezieht sich fast die Hälfte aller erfassten Mängel auf Risse an den Innen- und Außenwänden. Ebenfalls problematisch sind Mängel durch Feuchtigkeit (32%) sowie Farb-, Putzablösungen und Materialausbrüche. Die Bewertung dieser Mängel ist für Bewohner oft problematisch: „Bei den genannten Fehlern ist längst nicht immer eindeutig, ob es sich um einen Mangel oder nur um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit handelt“, erklärt Herr Becker.

Wie viele Mängel werden behoben?

Die Studienergebnisse verdeutlichen die Problematik: Je klarer und umfassender ein Mangel beschrieben und zugeordnet werden kann, desto eher wurde er beseitigt. Hierzu zählen 43% der erfassten Schäden. Auf der anderen Seite wurde ein Viertel der Baumängel nicht behoben.

Ein Blick auf den Ablauf bzw. auf die Art der Beseitigung zeigt, dass 14% per Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Diese sind für Verbraucher mit hohen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen verbunden. 77% können hingegen mit dem Auftragnehmer direkt geklärt werden. Die Beseitigungskosten variieren dabei stark: Während die Reparaturkosten in 20% der Fälle unter 500 Euro liegen, bewegt sich der größte Anteil mit 25% bei 10.000 Euro und mehr.

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