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Beizen eines hölzernen Handlaufs ist eine bauliche Veränderung

(8.3.2022) Die Verwendung von Farbe verändert das Erscheinungsbild einer Immobilie unter Umständen dramatisch. Deswegen kann nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern beim Farbwechsel eine bauliche Veränderung vorliegen.

Der Fall: Eine Eigentümergemeinschaft hatte beschlossen, eine lackierte Haustür und den Handlauf eines Treppengeländers abzubeizen und dadurch vom angestammten Lack zu befreien. Statt hellgrau bzw. in einem dunklen Rot sollte alles in einem Holzton beschichtet werden. Das stieß nicht auf die Zustimmung aller Eigentümer und es kam zu einem Zivilprozess.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht betrachtete die beschlossenen Maßnahmen wegen der Wirkung auf das Gesamtensemble als eine bauliche Veränderung - die einfache Mehrheit der Versammlung habe dafür nicht ausgereicht. Es hätte der Zustimmung aller Eigentümer bedurft.  (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 91/17)

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