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Neue Regeln für Schornsteine in Wohnhäusern

(13.2.2022) Mit Inkrafttreten des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Januar 2022 muss nun die Mündung eines neu errichteten bzw. nachträglich gebauten Schornsteins den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 cm überragen - das ist umso auffälliger, je weiter entfernt vom First der Schornstein positioniert wird. Das Ziel der Neuregelung ist eine bestmögliche Verdünnung von Rauchgasen. Und dies ist eben insbesondere dann gegeben, wenn die Austrittsöffnung des Schornsteins möglichst weit oben im freien Windstrom liegt - daran erinnert aktuell der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI).

Foto © HKI 

Kann also der Edelstahlschornstein nicht(!) firstnah montiert werden, dann ist die Länge des freistehenden Rauchrohres überproportional hoch. Bis zu 3 m Höhe über der letzten Abstützung der Anlage sind in der Regel ohne weitere Maßnahmen möglich. Darüber hinaus muss der Schornstein zwingend zusätzlich abgesichert werden.

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