Von jetzt auf gleich: Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt!
(24.1.2022; wichtige Ergänzung vom 1.2.2022:
Halbes Einlenken nach
BEG-Förderstopp: förderfähige Altanträge können genehmigt werden.) Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat heute morgen (24.
Januar) gemeldet, dass die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für
effiziente Gebäude (BEG) der KfW (nicht BAFA!) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen
Programmstopp belegt ist. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des
Effizienzhauses/
Im Einzelnen
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre - siehe auch Beitrag „Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 endet Ende Januar 2022“ vom 21.11.2021.
Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden werden.
Ebenso will man zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entscheiden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus.
Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW derzeit ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp
... ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
EH55 als Standard
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit soll konsequenterweise das gesetzlich geregelt werden, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig sei es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie der Finanzen (BMF), „möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen“ - heißt es aus Berlin.
Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?
Auf diese Frage antworten die beteiligten Bundesministerien BMWK, BMWSB und BMF: „Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.“
Obwohl bekannt gewesen sei, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So seien 2021 6 Mrd. Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel - für einen Baustandard zugesagt worden, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung habe zudem zu einem Run auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 habe dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerium für Finanzen (BMF)
- KfW und KfW Förderbank
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Fördermittel sowie Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- Wirtschaftliche Entwicklung im Dachdeckerhandwerk 2023 trotz einbrechender Neubauzahlen auf gutem Kurs (19.6.2023)
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- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- 2. Stufe der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) tritt am 1. Juli 2021 in Kraft (4.1.2021)
siehe zudem:
- Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Architektur bei Baubuch / Amazon.de