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Grenzwerte für Licht-Flicker und Stroboskop-Effekte

(15.9.2021) Bislang gab es kein einheitliches Regelwerk für Lichtquellen. Das hat sich zum 1. September 2021 geändert. Seitdem müssen neu eingeführte Leuchtmittel bestimmte Grenzwerte einhalten - u.a. auch im Bereich Flicker. Die Flicker-Parameter zur Bewertung der kurzzeitigen Wahrnehmbarkeit von flackerndem Licht dürfen jetzt einen PstLM-Wert von 1,0 nicht mehr überschreiten. Beim Stroboskop-Effekt-Parameter gilt ein maximaler SVM-Wert von 0,4. Grund hierfür ist das Inkrafttreten der neuen Öko­de­sign-Richtlinie (EU) 2019/2020 - worauf u.a. die Deutsche Lichtmiete aktuell aufmerksam macht.

Foto © Deutsche Lichtmiete 

Warum eine neue Ökodesign-Richtlinie?

In der Europäischen Union existierten schon viele Regelungen und Verordnungen für Leuchtmittel. Diese bestehenden Bestimmungen hat die Europäische Kommission in die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 integriert und so ein einheitliches Regelwerk geschaffen. Es enthält Regelungen zu allen relevanten Beleuchtungstechnologien. Schwerpunkte sind unter anderem strengere Anforderungen an die Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Lichtquellen. Aber auch im Bereich Flicker gibt es Neuerungen: Mit der neuen Ökodesign-Verordnung gehen verbindliche Grenzwerte und ein standardisiertes Messverfahren für den europäischen Markt einher. Zudem verpflichtet sie Hersteller, Angaben zur Lichtwelligkeit ihrer Produkte zu machen.

Was bedeuten die Messgröße Pst LM und SVM?

Der Fokus der neuen Ökodesign-Verordnung liegt nicht nur auf Beleuchtungsqualität, Energieeinsparung und Umweltverträglichkeit, sondern auch auf den Auswirkungen von Beleuchtung auf den Menschen - Stichwort schonende Beleuchtung. Optimale Beleuchtungsstärke und hohe Lichtqualität sind die Kernpunkte einer professionellen Lichtplanung. Das sorgt für Arbeitssicherheit und -gesundheit, optimale Sehleistung und besten Sehkomfort für den Menschen. Unangenehm für das menschliche Auge wird es, wenn LED-Chips mit kurzen Ein- und Ausschaltzyklen flackerndes oder flimmerndes Licht erzeugen. Der Begriff Flicker beschreibt zeitliche Schwankungen der Helligkeit (Leuchtdichte).

Die in der neuen Verordnung verwendete Messgröße für das Flimmern ist der genormte Parameter Pst LM (Pst = Kurzzeit, LM = Lichtflimmer-Messmethode). Ein PstLM-Wert von 1 bedeutet, dass ein durchschnittlicher Beobachter das Flimmern mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% erkennt.

Als Messgröße für den Stroboskop-Effekt in der neuen Ökodesign-Richtlinie findet die genormte Größe SVM (Stroboscopic Visibility Measure) Verwendung. Dabei bezeichnet ein SVM-Wert von 1 die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter, betrachtet wird der Frequenzbereich von 80 bis 2000 Hz.

Was bedeuten Flicker und Stroboskop-Effekt?

Ein hoher Flicker kann einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben, auch im nicht wahrnehmbaren Frequenzbereich. Flimmerndes und flackerndes Licht kann zu gesundheitlichen Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen, Müdigkeit, Nervosität, Migräne oder verminderte Sehleistung führen und sogar Epilepsie begünstigen. Aber auch auf Geräte und Maschinen wie etwa Barcode-Scanner, Film- und Überwachungskameras kann Flicker einen negativen Einfluss haben.

Gefährliche Nebenwirkungen sind auch durch den stroboskopischen Effekt möglich. Der Stroboskop-Effekt ist eine Bewegungstäuschung. Bei gleichen Frequenzen von Licht und Objekt besteht die Gefahr, dass das Objekt - zum Beispiel eine Maschine in der Produktion - wirkt, als ob es stillstehen würde, da für unsere Wahrnehmung eine Reihe von Standbildern erzeugt wird. Damit hat eine gute Lichtqualität auch eine hohe Relevanz für die Sicherheit am Maschinenarbeitsplatz - Stichwort: Arbeitsschutz. Sie vermeidet außerdem lichtbedingte Müdigkeit, Irritationen und Kopfschmerzen.

Mit der neuen Ökodesign-Richtlinie dürfen künftig Flicker-Parameter zur Bewertung der kurzzeitigen Wahrnehmbarkeit einen PstLM-Wert von 1,0 und die Stroboskop-Effekt-Parameter einen maximalen SVM-Wert von 0,4 nicht überschreiten.

Weitere Informationen zu Beleuchtungsanlagen ohne wahrnehmbare Flicker- und Stroboskop-Effekte können per E-Mail an Deutsche Lichtmiete angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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