Baulinks -> Redaktion  || < älter 2021/1152 jünger > >>|  

Neues Whitepaper von ORCA: Brandschutzwissen für Ingenieure und Architekten


  

(28.7.2021) Die wichtigsten Brandschutzvorschriften, die Landesbauordnungen, basieren auf der Musterbauordnung (MBO) des Bundes. Die MBO wiederum verweist auf die Muster-Ver­waltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), welche für den Brandschutz von zentraler Bedeutung ist. Mit alldem befasst sich ORCAs neues „Whitepaper Technik“.

Zur Erinnerung: Schutzziele

Im Zuge der Brandschutzplanung wird ein Brandschutzkonzept erstellt, in dem die allgemeinen Schutzziele Berücksichtigung erfahren müssen. Diese werden vom Gesetzgeber, von den Versicherungen und von den Gebäudenutzern aufgrund der jeweils spezifischen Interessenlage anders definiert. Während der Gesetzgeber insbesondere Personenschutz, Nachbarschutz und Umweltschutz im Auge hat, sind Versicherer und Nutzer auch an Sachschutz, Produktionssicherheit, Arbeitsplatzsicherung und Sicherheit von Lagergut und Daten interessiert.

Brandschutznachweis und Klassifizierungen

Der Brandschutznachweis sollte die Begriffe der Bauordnungen verwenden. Beispielsweise fb für feuerbeständig, und nicht F90A. In den auf die Genehmigungsplanung folgenden Planungsschritten und in der Ausschreibung werden daraufhin aber meist die Klassifizierungen der nationalen (DIN 4102) oder europäischen Norm (DIN EN 13501) angewendet: z.B. F 90-AB oder REI 90.

Bei der Klassifizierung von Bauteilen muss nicht nur der Feuerwiderstand, sondern auch das Brandverhalten der im Bauteil befindlichen Bauprodukte berücksichtigt werden. In den Landesbauordnungen werden die Baustoffe brandschutztechnisch unterschieden nach ...

  • nb – nichtbrennbar,
  • se – schwerentflammbar und
  • ne – normalentflammbar.

Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen

In den Landesbauordnungen werden Bauteile brandschutztechnisch dreifach nach Feuerwiderstandsklassen unterschieden.

  • fh – feuerhemmend (etwa F30): es können überall brennbare Baustoffe verwendet werden.
  • hf – hochfeuerhemmend (etwa F60): tragende und aussteifende Teile müssen meist aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Eine nichtbrennbare Bekleidung von brennbaren tragenden Bauteilen ist jedoch möglich.
  • fb – feuerbeständig (etwa F90): tragende und aussteifende Teile müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und raumabschließende Bauteile müssen eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen besitzen.

Die Zuordnung von feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig zu F30 / F60 / F90 sowie REI30 /REI60 / REI90 nach der europäischen Normierung ist oftmals schwierig und nicht ohne Tücken. Zusatzbezeichnungen wie nb für nichtbrennbar, oder wesentliche Teile A2-s1,d0 werden angewendet, um die Anforderungen der Bauordnungen zu erfüllen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH