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di.BAStAI: Datenbank zur Überprüfung der Bauvorlageberechtigung beim digitalen Bauantrag

(27.6.2021) Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich dazu in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen(!) Architekten und Ingenieuren an die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen. Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet - die „digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure“, kurz di.BAStAI.

Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert. Außerdem soll „di.BAStAI“ in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen führen.

Zur Erinnerung: Da Bauvorlagen für die Genehmigungen nur von geeigneten Entwurfsverfassern erstellt sein dürfen, müssen die Behörden auch im digitalen Verfahren zuverlässig erkennen können, ob die eingereichten Pläne von eingetragenen Architekten oder Ingenieuren aller Fachrichtungen erstellt worden sind und verantwortet werden können. Die beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern wollen die relevanten Informationen über ihre Mitglieder in die sicherheitsgeschützte Datenbank tagesaktuell hochladen - dazu gehören Mitgliedsnummer, Fachrichtung und ggf. weitere Qualifikationen.

Über eine sichere Schnittstellenkommunikation können diese Daten von den Behörden aus dem jeweiligen Fachverfahren nach den Spezifikationen des bundesweit anzuwendenden Datenübermittlungsstandards X-Bau abgefragt werden. So erhalten die zuständigen Behörden valide Auskünfte über die Qualifikation der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers.

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