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Nelskamp nutzt Schutzschirmverfahren zur Neuaufstellung ... und schließt ein Werk


  

(26.4.2021) Die Dachziegelwerke Nelskamp GmbH hat am 23. April beim Amtsgericht Duisburg einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag entsprochen. Durch die vorliegende gerichtliche Anordnung kann das Unternehmen sich jetzt in Eigenregie restrukturieren. Die Leitung der Gesellschaft bleibt weiterhin in den Händen der bisherigen Geschäftsführung.

Probleme bei der Modernisierung und Produktionsstillstände

Geschäftsführer Heinrich Nelskamp erklärt: „Die notwendig gewordene umfangreiche Modernisierung unserer Produktionsanlagen ist leider nicht wie geplant verlaufen. Rückblickend dauerte der Prozess viel zu lange; zudem haben die vielen unausweichlichen Produktionsstillstände dazu geführt, dass sich unsere Liquidität massiv verringert hat. Wir haben uns daher entschieden, die Dachziegelwerke im Rahmen des Schutzschirmverfahrens für die Zukunft neu aufzustellen.“ Auf diese Weise soll der langfristige Fortbestand des Unternehmens im Interesse von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten sowie weiteren Gläubigern sichergestellt werden. Dazu wurden bereits erste Sanierungsideen zusammengestellt, die in den nächsten Wochen und Monaten im Detail weiter ausgearbeitet werden.

Um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen der Restrukturierung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gerecht zu werden, erhält das Unternehmen Unterstützung durch Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der überregional tätigen Kanzlei AndresPartner, der Nelskamp ab sofort als Restrukturierungsbevollmächtigter zur Seite steht. „Das Schutzschirmverfahren ist ein effektives Sanierungsinstrument. In den kommenden Wochen werden wir jetzt Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen und auf der Grundlage dessen unsere Pläne zur Neuaufstellung des Unternehmens vorantreiben“, erläutert Sanierungsexperte Andres die anstehenden Schritte.

Bereits jetzt ist klar, dass die Schließung des Schermbecker Werkes sowie ein Personalabbau von rund 80 Arbeitsplätzen notwendig sind, um die langfristige Fortführung des Unternehmens sicherzustellen. „Über die Einzelheiten werden wir in den kommenden Wochen mit den Arbeitnehmervertretern sprechen“, so Andres weiter.

Bei dem Schutzschirmverfahren wird das Unternehmen zudem von Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus als gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter begleitet. Seine Aufgabe ist es, die Dachziegelwerke im gesamten Schutzschirmverfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.

Der Geschäftsbetrieb der Dachziegelwerke wird derweil aufrechterhalten und fortgeführt. „Allen unseren Kunden stehen wir selbstverständlich weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung“, verspricht Geschäftsführer Ulrich Nelskamp. „Produktion, Termin- und Liefertreue sind auch während unseres Schutzschirmverfahrens gewährleistet – so wie man es von uns gewohnt ist“.

Die insgesamt rund 600 Mitarbeiter der Dachziegelwerke Nelskamp GmbH wurden am 23. April (Freitag) an allen sechs Standorten unter Berücksichtigung der erforderlichen coronabedingten Hygienevorschriften über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert. Für die nächsten drei Monate übernimmt die Bundesagentur für Arbeit ihre Löhne und Gehälter.

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