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VDI 2035 Blatt 1: Empfehlungen für den Schutz von Warmwasser-Heizungsanlagen

(19.4.2021) Die neue Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion in Warmwasser-Hei­zungs­anlagen nach DIN EN 12828, bei denen die bestimmungsgemäße Vorlauftemperatur 100°C nicht überschreitet. Sie gilt für Warmwasser-Heizungsanlagen innerhalb eines Gebäudes, die temporär oder ständig in direkter hydraulischer Verbindung mit korrosionstechnisch geschlossenen Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufen betrieben werden.

Bild © VDI 

Die Notwendigkeit zur Einsparung von Raum und Ressourcen hat in den letzten Jahren zu einem deutlichen Fortschritt im Bereich der Heizungstechnik geführt: Die Anlagen sind kleiner und leistungsfähiger geworden. Sie kommen damit dem Bedürfnis vieler Menschen nach Einsparungen entgegen. Allerdings ist die neue Technik deutlich empfindlicher und damit auch anspruchsvoller in puncto Heizwasser. Es kommt auch unter optimalen Bedingungen schneller zu schädigender Steinbildung und Korrosion. Die Richtlinienreihe VDI 2035 behandelt die Ursachen und Maßnahmen zum Schutz von Warmwasser-Heizungsanlagen vor diesen Problemen.

VDI 2035 Blatt 1 wendet sich an Heizungsbauer und –hersteller, sowie an Sachverständige und Prüfer im Zusammenhang mit Heizungsanlagen. Ihre Anwendung ist verpflichtend für in Deutschland neu gebaute oder sanierte Warmwasserheizungsanlagen.

Die Richtlinie ist auch anwendbar auf Wärmecontracting-Anlagen zur Gebäudeversorgung, sofern das Ergänzungswasservolumen über den gesamten Betriebszeitraum maximal doppelt so groß ist wie das Füllwasservolumen. Übersteigt das Ergänzungswasservolumen das Füllwasservolumen, kommen AGFW-Arbeitsblatt FW 510 oder VdTÜV-Merkblatt TVh 1466 zur Anwendung.

Herausgeber der VDI 2035 Blatt 1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Hei­zungsanlagen - Steinbildung und wasserseitige Korrosion“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im März 2021 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von März 2019.

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