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CO₂-Ausstoß nach Heizungstyp

(14.4.2021) Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist, forciert der Gesetzgeber den Austausch alter Heizungsanlagen mit schlechter Klimabilanz. In Verbindung mit der Einführung einer CO₂-Bepreisung sollen so die Leitplanken für eine Wärmewende im Wohnungsbestand gesetzt werden.

Der CO₂-Preis wird als Abgabe auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO₂) in der Wärmeerzeugung und im Verkehr erhoben. Für Heizöl, Erdgas und Benzin schlägt jede ausgestoßene Tonne CO₂ mit zunächst 25 Euro zu Buche. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen - weitere Erhöhungen sind geplant. „Der Betrieb von Öl- und Gasheizungsanlagen wird dadurch auf lange Sicht teurer“, erinnert LBS-Experte Albrecht Luz.

Je Liter Heizöl werden bereits in diesem Jahr 7,9 Cent CO₂-Abgabe zusätzlich fällig. Bei einem angenommenen Jahresverbrauch von rund 3.000 Litern Heizöl für ein 150 m² großes Haus geht das Informationsportal Zukunft Altbau von Zusatzkosten im Zeitraum 2021 bis 2025 von insgesamt 1.800 Euro aus.

Die neue Abgabe soll Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien setzen. Aktuell kommen im Wohnungsbestand noch überwiegend fossile Energieträger zum Einsatz. 2019 wurden knapp 50% aller Wohnungen im Bestand mit Gas beheizt und rund 26% mit Heizöl. Das ist schlecht für das Klima: Eine Ölheizung produziert je 8 Mega­watt-Stunden (MWh) Heizenergie im Schnitt 2.792 Kilogramm CO₂-Äquivalent. Eine moderne Pelletheizung kommt dagegen mit 424 Kilogramm aus.

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