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Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen auf 12,85 bzw. 15,70 Euro


  

(2.2.2021) Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), sowie der Arbeitnehmerseite, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), haben das am 17. Dezember 2020 erzielte Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit bestätigt. Damit steigen mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ...

  • Mindestlohn 1 (Ost und West) von 12,55 Euro auf 12,85 Euro.
  • Mindestlohn 2 (West) von 15,40 Euro auf 15,70 Euro.
  • Mindestlohn 2 (Berlin) von 15,25 Euro auf 15,55 Euro.

Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt.

Zur Erinnerung:

  • Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau.
  • Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern und Berlin, wenn überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten ausgeübt werden.

Die Tarifparteien hoffen, dass sie mit den Mindestlöhnen  einen wichtigen Beitrag für armutsfeste Löhne und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie Lohndumping leisten.

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