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Wann ist eine Duschkabine barrierefrei?

(26.1.2021) Die DIN 18040-2 legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Badezimmer als barrierefrei gilt. Eines der Hauptkriterien für eine barrierefreie Badgestaltung nach DIN ist eine Raumaufteilung, die ausreichend Bewegungsfreiheit ermöglicht und Platz für Gehhilfe, Rollstuhl und eine Pflegekraft bietet. Eine Person mit Gehhilfe benötigt zum Beispiel eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm, eine Person mit Rollstuhl 150 x 150 cm.

Fotos © Kermi 

Die Umsetzung eines barrierefreien Duschplatzes erfordert nach DIN, dass dieser niveaugleich zum angrenzenden Sanitärraum ist und nicht mehr als 2 cm abgesenkt wird. Zudem müssen die Bodenbeläge rutschhemmend sein.

Außerdem muss die Duschkabine schwellenlos ausgeführt sein. Wichtig nach DIN 18040-2 ist ferner die einfache Nutzung ohne Kraftaufwand - was bei Duschen, die explizit nach dem Universal Design-Prinzip entwickelt wurden, der Fall ist.

Konkret: Die Bilder in diesem Beitrag zeigen Duschabtrennungen der Serie LIGA von Kermi: sowohl die teilgerahmte „WALK-IN Wall Gleit“ mit einem feststehenden und einem Gleitsegment (Bild oben) als auch die geschlossene Variante (Bild unten) eignen sich für eine barrierefreie Badgestaltung. Durch eine spezielle waagerechte Dichtleiste mit Wasserabpralleffekt auf dem Gleitsegment erfüllen sie alle Anforderungen der Spritzwasserprüfung nach DIN EN 14428 (CE) und PPP 53005 (TÜV-GS). Der Türflügel kann zudem bei Nichtgebrauch einfach zurückgeschoben werden und gibt dadurch noch mehr Raum frei.

Für die Nutzung mit einer Gehhilfe muss auch das Innenmaß der geschlossenen Duschkabine 1,20 x 1,20 m betragen. Installiert wurde hier ein Kermi Duschplatz mit den Maßen 1,20 x 1,20 m. Das erforderliche Innenmaß wurde durch die Montage der Dusch­abtrennung außerhalb der Fliesenfuge realisiert.

Weitere Informationen zu barrierefreien Duschkabinen können per E-Mail an Kermi angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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