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Neue EU-Trinkwasserrichtlinie definiert EU-weit gültige Standards


  

(11.1.2021) Das Europäische Parlament hat am 15. Dezember 2020 die neue EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet. Die lange geltende Richtlinie von 1998 wurde damit nach über 20 Jahren und drei offiziellen Anläufen der EU-Kommission überarbeitet und beschlossen. Hierzu kommentierte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: „Nach fünfjährigen Verhandlungen ist nun endlich der Weg frei für die neue EU-Trinkwasserrichtlinie. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser. Als besonders erfreulich hervorzuheben sind die Regelungen bei den Kernelementen der Richtlinie. Hierzu gehört unter anderem der verbesserte Zugang aller EU-Bürger zu Trinkwasser.“

Leitungswasser in Kantinen, Restaurants...

Als positiv bezeichnet der BDEW beispielsweise die Entscheidung, Trinkwasser in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen zugänglich zu machen. Das sei in wichtiges Bekenntnis zum Lebensmittel Nr. 1. Außerdem wurden EU-weit harmonisierte Regelungen erlassen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen. Damit werde der Gesundheitsschutz der EU-Bürger gestärkt.

Aufgezeigt werde außerdem durch die Verknüpfung der EU-Trinkwasserrichtlinie mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Notwendigkeit ...

  • des Schutzes der Gewinnungsgebiete für die Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch,
  • des Schutzes der Wasserschutzgebiete und
  • des Schutzes der Einzugsgebiete.

Durch die Einführung des risikobasierten Ansatzes mit Risikobewertung und Risikomanagement würden künftig auch die Verursacher bei der Festlegung von Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen einbezogen. Voraussetzung für diese verursachungsgerechten Lösungen sei die Zusammenarbeit von Behörden. Oberstes Ziel dieses Ansatzes sei die Sicherheit der Wasserversorgung.

Martin Weyand resümierte: „Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten ist dies ein seit langem überfälliger Schritt.“ Der BDEW hatte sich bei der Überarbeitung der Richtlinie dafür eingesetzt, dass das Subsidiaritätsprinzip, die Organisationshoheit sowie gesundheitliche Ziele der Richtlinie, das Vorsorgeprinzip und der Umwelt-Rechtsrahmen abgesichert werden. „Nachdem die EU-Trinkwasserrichtlinie nun auch vom Europäischen Parlament angenommen worden ist, muss die Bundesregierung jetzt zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben,“ forderte der  BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser abschließend.

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