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Niedersachsen bezuschusst Lüftungsanlagen in Gaststätten

(10.1.2021) Gaststätten leiden in einem besonderen Maße unter den letztjährigen und aktuellen Corona-Beschränkungen. Trotz diverser Förderungen, wie der Novemberhilfe, schrumpften Liquidität und Kapital der Gastronomen rapide. Um eine frühe Wiedereröffnung zu ermöglichen, wollen trotzdem viele Gastwirte jetzt in eine kontrollierte Lüftungsanlage investieren. Denn: „Wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, kann sich das Virus in der Luft anreichern. Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft zu entfernen“, bestätigt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts. Durch das Lüften werden neben den potenziell virenhaltigen Aerosolen auch CO₂, feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt.

Foto © Tecalor 

Niedersachsen hat zur Unterstützung von Gastronomen in seiner „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19-Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ eine finanzielle Unterstützung für den Einbau von Lüftungsgeräten von bis zu 80% festgelegt - darauf machte jetzt Tecalor aufmerksam. In der Richtlinie heißt es: „Die Zuwendung wird für Investitionsvorhaben von Unternehmen des Gaststättengewerbes gewährt, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen (…) und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern. Gefördert werden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie sonstige Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe. Zu den sonstigen Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Anpassung des Innen- und Außenbereichs an pandemiespezifische Belange wie z.B. Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebs (Lüftungskonzepte).“ Die Beantragung der Förderung erfolgt in Niedersachsen durch die N-Bank.

Zur Erinnerung: Lüftungsgeräte sorgen für Aufenthaltsqualität


  

Dauerhaft geöffnete Fenster führen bei Gästen gerne zu Unmut: die Aufenthaltsqualität sinkt - und damit auch die Aufenthaltsdauer. Dank schnell und leicht nachträglich zu montierender, dezentraler Lüftungsgeräte, wie dem LTM dezent, lassen sich Kneipen und Restaurant energetisch sinnvoll belüften. Das hat auch die Politik erkannt und fördert auch an anderen Orten die Installation von Lüftungsanlagen und -geräten - beispielsweise in Bayern mit dem Gaststätten-Modernisierungsprogramm oder dem Bremer Unternehmerkredit.

Weitere Informationen zur kontrollierten Lüftung von Kneipen und Gaststätten können per E-Mail an Tecalor angefordert werden.

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