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Neuer Bundestarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk

(21.12.2020) Nach drei Verhandlungsrunden haben sich am 16. Dezember 2020 Arbeitgeber und Gewerkschaft im Schornsteinfegerhandwerk auf einen neuen Bundestarifvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren ab Anfang 2021 geeinigt.

Die Tarifkommissionen des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks und des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger - gewerkschaftlicher Fachverband - (ZDS) einigte sich auf eine Lohnerhöhung ab 2021. So erhöht sich das Gehalt von Arbeitnehmern ...

  • Anfang 2021 um 70 bzw. 75 Euro monatlich und
  • Anfang 2022 um weitere 70 Euro bzw. 75 Euro monatlich.

Foto © Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) 

Dazu Oswald Wilhelm, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks: „Mit dieser Lohnsteigerung unterstreichen die Arbeitgeber ihre Bereitschaft, die Leistungen ihrer Mitarbeiter angemessen zu entlohnen.“ Künftig soll zudem auch berufliche Qualifizierung besser honoriert werden: Schornsteinfegermeister können nach dem neuen Tarifvertrag unmittelbar nach ihrer Meisterprüfung in eine höhere Tarifgruppe wechseln. Bislang war dies nur mit Nachweis von Berufsjahren möglich.

Die von der Gewerkschaft geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeit ist nicht Gegenstand des Bundestarifvertrags. Die einzelnen Schornsteinfegerbetriebe sollen weiterhin im Rahmen des bestehenden Arbeitsrechts Arbeitszeiten mit ihren Arbeitnehmern vereinbaren. Flexible Arbeitszeiten sind im betrieblichen Alltag längst Praxis und bedürfen nach Meinung der Arbeitgeber keiner weiteren Regulierung.

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