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3. Umfrage: Architektur- und Ingenieurbüros erwarten wegen Corona Auftragsrückgang für 2021


  

(7.12.2020) Die Zeichen für Architektur- und Ingenieurbüros stehen weiterhin nicht auf Entwarnung - das zeigen die aktuellen Ergebnisse der gemeinsamen Umfrage von Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) unter 4.600 selbstständigen Kammermitgliedern. 41% der Architek­tur- und Ingenieurbüros erwarten demnach für 2021 Umsatzrückgänge. Jedes 5. Büro gab bereits massive Probleme bis hin zu drohenden Liquiditätsproblemen an.

Die Lage der Architektur- und Ingenieurbüros habe sich seit dem Sommer zwar leicht verbessert, „aber die erwartbaren Folgen negativer wirtschaftlicher Effekte für das kommende Jahr deuten sich immer mehr an“, befürchtet BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. „Deshalb müssen wir die öffentliche und gewerbliche Auftraggeberseite stärken, damit der finanzielle Spielraum für die Auslösung notwendiger Aufträge bestehen bleibt. Baugenehmigungen und behördliche Vorgänge dürfen nicht zum Engpassfaktor werden. Außerdem müssen Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften laufend überprüft werden, um den auslandsaktiven Architektur- und Ingenieurbüros die Fortsetzung ihres Auslandsgeschäfts zu ermöglichen.“

BIngK-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp ergänzt: „Erfreulich ist, dass sich die Situation der Planungsbüros noch nicht weiter verschlechtert hat. Was uns jedoch beunruhigt, ist, dass inzwischen mehr als die Hälfte der Büros nicht mehr im gleichen Ausmaß neue Aufträge akquirieren kann wie noch vor der Krise - insbesondere Büros mit gewerblichen, aber auch öffentlichen Auftraggebern. Hier appellieren wir vor allem an die Öffentliche Hand, dafür zu sorgen, dass weiterhin Aufträge vergeben werden. Darüber hinaus haben die Ergebnisse der Umfrage gezeigt, dass die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern laufend auf Zielgenauigkeit überprüft und an die konkreten Bedarfe der jeweiligen Berufsstände angepasst werden müssen. Förderung muss auch für diejenigen bereitstehen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Auswirkungen der Krise betroffen sind. Und sie muss auch gezielt Solo-Selbstständige erreichen. Hier gilt es nachzuschärfen.“

Hintergrund der Befragung

Im November 2020 haben Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer zum dritten Mal in diesem Jahr ihre selbstständig tätigen Kammermitglieder zu den bisherigen und absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem daraus folgenden Förder- und Beratungsbedarf befragt. Nachdem die Büroinhaber im April 2020 zunächst mit großer Sorge in die nähere und mittelfristige Zukunft blickten (siehe Beitrag vom 22.4.2020), erholte sich die wirtschaftliche Situation über den Sommer leicht  (siehe Beitrag vom 6.7.2020). Gaben im April noch 79% der Architektur- und Ingenieurbüros an, Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren, waren es im Juni noch 61%. Im November ging dieser Anteil nochmals zurück auf 58%.

Negative wirtschaftliche Auswirkung aktuell leicht rückläufig - aber nicht für alle

Negative wirtschaftliche Folgen für das eigene Büro stellten im April 55% und im Juni 41% der Befragten fest. Dieser Anteil fiel im November mit 34% noch einmal geringer aus. Häufigste Nennung sind Umsatzrückgänge, akute oder drohende Liquiditätsprobleme und unterausgelastete Mitarbeiter. Auch wenn der Anteil seit April zurückgegangen ist, so sind aktuell immer noch 18% der Büroinhaber auf finanzielle Hilfen angewiesen.

Wie bei vielen Freiberuflern hinterlässt die Corona-Krise aber auch bei Architektur- und Ingenieurbüros tiefe Spuren. Teilweise bereits in Notlage befinden sich insbesondere ...

  • Innenarchitekten,
  • Solo-Selbstständige,
  • im Ausland aktive Planer sowie
  • diejenigen, die für gewerbliche Auftraggeber tätig sind.

44% der Befragten können derzeit neue Aufträge nur in geringerem Maße als üblich abschließen. Zusätzliche 9% aller Büroinhaber und sogar 15% der Soloselbstständigen können zurzeit überhaupt keine neuen Aufträge akquirieren (Juni: 16%).

Mit einem Rückgang der Auftragslage in den kommenden 12 Monaten rechnet mit 41% immerhin knapp die Hälfte der Büroinhaber, wobei das Segment der gewerblichen Auftraggeber im Gegensatz zu den privaten Auftraggebern das größte Sorgenkind ist. Bei 4% der Büros und 7% der Soloselbstständigen wird es um das wirtschaftliche Überleben gehen. Sie gehen davon aus, die eigene Selbstständigkeit aufgrund der Corona-Pandemie in den nächsten 12 Monaten aufgeben zu müssen.

Foto © baulinks/AO 

Strukturelle Folgen der Corona-Pandemie

Während der Anteil der Büros, die sich mit Auftragsrückstellungen bzw. -absagen und Zahlungsengpässen bei Auftraggebern konfrontiert sehen, weiter sinkt und auch Verzögerungen auf den Baustellen durch ausbleibende Materiallieferungen oder Umsetzung der Corona-Vorgaben seltener berichtet wurden, nehmen seit dem Sommer andere Probleme zu: So ist im Vergleich zum Juni ein leichter Anstieg bei den Büros festzustellen, die mit Personalausfällen auf der Baustelle oder im eigenen Büro zu kämpfen haben. Hier schlägt sich möglicherweise das veränderte Infektionsgeschehen nieder. Auch Verzögerungen im Baugenehmigungsprozess wurden von einem Drittel der Befragten, und damit wieder häufiger als noch im Juni, genannt.

Personelle Konsequenzen der Pandemie gibt es aber weiterhin nur in geringem Maße: Der Anteil der Mitarbeiter, die entlassen werden mussten, ist seit Juni von 1,0% auf 1,8% gestiegen. Der Anteil derjenigen, die Arbeitszeit reduzieren, liegt aktuell bei 8,2% (Juni: 13,2%). Die Kurzarbeitsregelungen und Soforthilfen konnten umfangreiche Entlassungen verhindern.

Corona-Hilfen werden unterschiedlich bewertet

Als benötigte finanzielle Hilfen wurden besonders häufig Zuschüsse, Entlastungen bei Steuerzahlungen, Sozialabgaben und Lohnkosten genannt, während vergleichsweise seltener Bedarf nach Bürgschaften und Förderkrediten angemeldet wurde. Die Stimmen, die die Förderprogramme für bedarfsgerecht halten, hielten sich mit den Kritikern ungefähr die Waage. Bemängelt wurde vor allem, dass die bisherige Beschränkung der Zuschüsse auf Betriebskosten insbesondere kleine Büros benachteiligt, da kein Unternehmergehalt berücksichtigt ist.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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