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Neue Schlichtungs- und Schiedsordnung SOBau 2020


  

(30.11.2020) Risse, Feuchtigkeit, Trittschall, unangenehmer Geruch - solche und andere Baumängel führen gerne zum Streit zwischen den Parteien. Und schnell landet der Zwist vor Gericht. Doch Prozesse dieser Art dauern in der Regel mehrere Jahre. „Teure und langwierige Verfahren müssen aber nicht sein“, erinnert Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, Vize-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein. „Mit den Regelungen der gerade veröffentlichten Neuauflage der Schieds- und Schlichtungsordnung für Baustreitigkeiten, kurz SOBau 2020, lassen sich Konflikte rund um Bauvorhaben schnell und rechtssicher lösen.“ Das Regelwerk ist auf die Besonderheiten des Bauens ausgerichtet; ausschließlich baurechtlich erfahrene Schlichter wenden es an.

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SOBau 2020 in 15 Minuten

Außergerichtliche Streitbeilegung birgt ein enormes wirtschaftlichen Potenzial!

Alle Beteiligten, vom Bauherren bis zum Unternehmer, können Zeit, Geld und Nerven sparen, wenn sie im Konfliktfall eine der Methoden aus der neuen SOBau 2020 einsetzen. „Dank bewährter sowie neu geschaffener Regelungen für Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgericht können Baustreitigkeiten nicht nur schneller, sondern vor allem auch günstiger als vor Gericht gelöst werden“, stellt Rechtsanwältin Franz fest.

Die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht nutzt bereits die erste Auflage der SOBau von 2004 seit Jahren - wie auch viele andere der rund 2.600 Mitglieder der ARGE Baurecht. Dieser Erfahrungsschatz sei in die Neufassung des Regelwerks eingeflossen, um alltagstaugliche Regelungen zu schaffen, die auf die speziellen Herausforderungen von Baurechtsstreitigkeiten eingehen. Denn in Bausachen stehen sich selten nur ein Kläger und ein Beklagter, sondern meist eine ganze Reihe von Streitenden gegenüber. Die Drittbeteiligten, wie etwa die Subunternehmer eines beklagten Bauunternehmens, haben in einem Verfahren gegebenenfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie die Streitparteien selbst. Das führt dazu, dass nicht nur Kläger und Beklagter, sondern auch alle anderen Beteiligten mitreden und zum Beispiel Stellung zu einem Gutachten nehmen wollen.

Mehrparteienverhältnisse machen Konflikte am Bau komplex

Aufgrund der sogenannten Mehrparteienverhältnisse werden Konflikte am Bau schnell komplex und eine Klärung vor staatlichen Gerichten langwierig. Prozesse dauern meist viele Jahre und häufig stimmen am Ende die erschöpften Parteien einem für alle Seiten unbefriedigenden und wirtschaftlich unsinnigen Vergleich zu.

  • Vor diesem Hintergrund wurde die SOBau vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die darin enthaltenen Verfahren können je nach „Härtegrad“ des Konflikts zum Einsatz kommen:
  • Am Anfang steht die Mediation, bei der die Parteien durch eine strukturiere Moderation selbst eine Lösung aushandeln können.
  • In der nächsten Stufe, der Schlichtung, geht es schon etwas mehr zur Sache: Die Schlichtungsperson berät die Parteien, schätzt die Rechtslage ein und kann auch einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten - der jedoch rechtlich nicht bindend ist.
  • Zwischen dieser und der nächsten Eskalationsstufe enthält die SOBau zwei Gutachtenverfahren zur Klärung von Tatsachenfragen.
  • Am Ende steht das Schiedsrichterliche Verfahren, das den Gang zum staatlichen Gericht vollständig ersetzt – dabei aber sehr viel schneller zu einem Ergebnis kommt.

Damit steht Bauherren und Bauunternehmern künftig ein deutlich erweiterter Werkzeugkasten zur außergerichtlichen Lösung von Baustreitigkeiten zur Verfügung. „Die SOBau 2020 stellt eine echte und aus unserer Sicht auch bessere Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit dar“, fasst Rechtsanwältin Franz zusammen.

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