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Neue GEFMA-Richtlinie 124-5 zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen gemäß GEG

(29.11.2020) Seit Anfang des Monats gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), für das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt wurden. Mit dem GEG werden europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung zum Niedrigstenergiegebäude in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das Gebäudeenergiegesetz stellt zudem auch neue Anforderungen an die Durchführung von energetischen Inspektionen.

Vor diesem Hintergrund werden in der neuen Richtlinie GEFMA 124-5 Empfehlungen zur Umsetzung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW nach Anforderungen des GEG gemacht. Die Grundlagen basieren auf Erfahrungen bei der Ausschreibung und Durchführung der Inspektionsleistung nach der Forderung des bisherigen §12 EnEV. Beteiligte Betreiber (Auftraggeber) und Inspektoren (Auftragnehmer) haben diese Richtlinie gemeinsam erarbeitet. Anhand von Praxis-Beispielen wird beschrieben, wie die Leistungen der energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen.

„Eine energetische Inspektion ist nicht nur die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern sie hilft auch nachhaltig, Energiekosten zu senken und liefert einen großen Nutzen für den effizienten Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen. Mit der energetischen Inspektion können weitergehende Optimierungsmöglichkeiten aufgedeckt werden und somit praktische Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz aufgezeigt werden“, verspricht Prof. Dr.-Ing. Jörg Mehlis, Leiter des GEFMA-Arbeitskreises Energie.

Die Richtlinie GEFMA 124-5 kann über den Online-Shop der GEFMA zum Preis von 44 Euro erworben werden. Für GEFMA-Mitglieder ist die Richtlinie kostenlos und als Download verfügbar.

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