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Antragsstopp bei der KfW-Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)


  

(26.11.2020; Hinweis vom 5.1.2021: Es gibt wieder KfW-Förderung zur Reduzierung von Barrieren beim Wohnen.) Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind aufgebraucht - das hat die KfW gestern (25.11.) mitgeteilt. Daher können jetzt keine Anträge mehr für einen Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung gestellt werden. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht berührt.

Eine Förderung kann erst 2021 wieder beantragt werden. Allerdings ist eine Antragstellung auch nur dann möglich, wenn noch nicht mit dem geplanten Vorhaben begonnen wurde. Die KfW will via kfw.de/455-B informieren, wenn Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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