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Hygienische Eignung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser

(25.11.2020) Gute Nachrichten für Hersteller von Produkten, die Kontakt mit Trinkwasser haben: Die Regelung für den Übergang ...

  • von der Leitlinie für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-Leitlinie)
  • zur entsprechenden Bewertungsgrundlage (KTW-BWGL)

... wurde vom Umweltbundesamt ebenso aktualisiert wie die Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten.

Damit wird den Produktherstellern u.a. eine erweiterte und verlängerte Übergangsregelung bis zum 21. März 2023 gewährt. So soll sichergestellt werden, dass trotz der gravierenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ein geordnetes Verfahren zur Konformitätsbestätigung der hygienischen Eignung von Produkten möglich ist. Dieses sieht unter anderem den Nachweis auf Basis einer Typprüfung vor, wobei die hierzu herangezogenen Prüfberichte nach dem 21. März 2013 erstellt sein müssen.

Für die erweiterte Übergangsregelung hatten sich die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) und der VDMA Fachverband Armaturen eingesetzt. Denn vor dem Hintergrund der notwendigen Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie konnten die für den Konformitätsnachweis geforderten Inspektionen und Audits durch die akkreditierten Zertifizierungsstellen nicht durchgeführt werden. Diese Situation dauert derzeit noch an.

Wichtig: Künftig dürfen für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser ausschließlich Produkte verwendet werden, die der uneingeschränkt anzuwendenden Bewertungsgrundlage genügen.

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