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BDEW begrüßt EU-Trinkwasserrichtlinie


  

(25.11.2020) Der Europäische Umweltministerrat hat am 23. Oktober die neue EU-Trinkwasserrichtlinie beschlossen. Die geltende Richtlinie von 1998 wurde damit nach über 20 Jahren und drei offiziellen „Anläufen“ der EU-Kommission überarbeitet und nun verabschiedet.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, begrüßte die neue EU-Trinkwasserrichtlinie. Sie sei ein großer Meilenstein im europäischen Wasserrecht: „Nach über fünfjährigen Verhandlungen ist damit ein neuer EU-weiter Standard geschaffen worden, der wesentlich zum Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und zu besseren Informationen rund ums Trinkwasser beitragen wird.“ Hervorzuheben seien die erzielten Einigungen bei den Kernelementen der Richtlinie:

  • Zugang zu Trinkwasser für alle EU-Bürger,
  • EU-weit harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen,
  • eine Risikobewertung der Wasserversorgung und auch
  • verschärfte Abweichungsregelungen.

Herr Weyand sagte zudem: „Wichtig für die Verbraucher ist auch, dass sie mit der Richtlinie deutlich mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zum Wasser erhalten. Durch die Verknüpfung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll die Wasserversorgung EU-weit besser gesichert werden. Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten ist dies ein seit langem überfälliger Schritt.“

Positiv sei zudem die Entscheidung der Umweltminister, den Zugang zu Trinkwasser weiter zu verbessern und weitere Möglichkeiten zum Trinkwassergebrauch zu eröffnen, wie kostenlos oder gegen kleines Entgelt in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen: „Ein wichtiges Bekenntnis zum Lebensmittel Nr. 1,“ resümiert der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser

Nach der jetzt anstehenden formalen Bestätigung der EU-Trinkwasserrichtlinie durch das Europäische Parlament muss die Bundesregierung zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben.

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