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Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen

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(8.11.2020) Die Bundesregierung hat am 4. November den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen. Er baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission auf und soll den Kommunen die Bereitstellung von Bauland erleichtern. Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählen u.a.:

  • Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich,
  • Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten,
  • Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung und
  • Änderung der bisherigen festen Obergrenzen der Bebauung in flexiblere Orientierungswerte.

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„Dörfliches Wohngebiet“

Außerdem soll eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen zu erreichen.

Der Entwurf enthält zudem in Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels einen Vorschlag zur Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Mit der vorgeschlagenen Regelung werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung bedarf. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Zudem sind zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer Ansprüche auf Genehmigung, z.B. bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, vorgesehen.

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