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WEG-Reform: Anspruch auf private E-Ladesäule, leichtere barrierefreie oder energetische Sanierung,...


  

(13.10.2020) Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gebilligt, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab die Länderkammer auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos.

Wohnungseigentümer und auch Mieter werden also künftig einen Anspruch darauf haben, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit hingewiesen - zuletzt im Oktober 2019. Nun hat der Bundestag diese Forderung der Länder in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen.

Grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Das WEG aus dem Jahr 1951 wird darüber hinaus grundlegend reformiert, um es an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Dazu gehört der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss - sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.

Energetische Sanierung

Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

Online-Teilnahme

Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist. Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine verpflichtende Präsenz verzichten zu können.

Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums - bislang häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.

Zertifizierter Verwalter

Der Bundestag hat im Laufe seiner Beratungen einige Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgenommen - diese betreffen unter anderem Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Gesplittetes Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt überwiegend zum übernächsten Monatsbeginn in Kraft.

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