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Bundesrat fordert mit Blick auf Solo-Selbstständige einheitlichen Arbeitsschutz

(11.10.2020) Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbstständige Unternehmer auftreten. Am 9. Oktober 2020 hat die Länderkammer der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.

Foto © BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 

Einheitlicher Schutz für alle auf Baustellen Tätigen

Demnach sollen künftig auch so genannte „Unternehmer ohne Beschäftigte“ oder „Solo-Selbstständige“ den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber.

Zur Erinnerung: Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes für Selbstständige nur, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren. So schützt die geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) „Beschäftigte“ und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber bzw. Bauherren und deren Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo). Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt.

Fairer Wettbewerb

Der Bundesrat will diese Lücke schließen und auch verhindern, dass Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten und Schutzvorschriften durch Auslagerung an Subunternehmen umgangen werden. Er schlägt daher eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.

Nächste Station: Bundesregierung

Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

ZDB: „Beim Arbeitsschutz niemanden außen vor lassen!“

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt den Vorstoß, mit der Zweifel am Geltungsbereich des Arbeitsschutzes ausgeräumt werden sollen. „Egal ob es sich um einen Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder einen Soloselbständigen handelt: Auf der Baustelle muss jeder verpflichtet sein, nicht nur andere auf der Baustelle tätigen Personen, sondern auch sich selber vor Gefahren zu schützen", kommentierte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Denn wer sich selber nicht ausreichend schützt, gefährdet damit möglicherweise auch andere auf der Baustelle. "Wer als Soloselbständiger ohne Absturzsicherung arbeitet, gefährdet auch andere – unabhängig von der Art seines Vertragsverhältnisses. Eine fehlende Verpflichtung, für ausreichenden Arbeitsschutz zu sorgen, darf auch nicht zum Wettbewerbsvorteil werden. Wir brauchen daher im Bereich der Arbeitsschutz- und Sozialregeln ein ,level playing field‘, um eine umfassende Absicherung zu gleichen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der hessische Antrag weist in die richtige Richtung“, erklärte Herr Pakleppa abschließend.

Dachdeckerhandwerk: „Arbeitsschutz für alle muss selbstverständlich sein“

ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx resümiert: „Es ist ein Unding, dass auf unseren Baustellen die Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nicht für alle Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen gelten. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Beim Arbeitsschutz darf keiner außen vor bleiben, auch nicht Solo-Selbstständige. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Vorstoß des Bundesrats, auch, weil Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten.“

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