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Neues Fachgutachten zu Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten


  

(28.9.2020) Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) aktualisiert zurzeit die Arbeitsstättenregel ASR A2.3, die u.a. Abmessungen von Fluchtwegen vorgibt. Ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragtes Fachgutachten untersuchte dazu mit Hilfe von Simulationsmodellen den Einfluss von ...

  • Einengungen und Treppen sowie von
  • zeitlich versetzt genutzten Fluchtwegen auf die Evakuierung.

Zur Erinnerung: Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass sich Beschäftigte bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (ArbStättV § 4 Abs.4). Dabei spielt die Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen eine wesentliche Rolle. Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Da die hier enthaltenen Anforderungen teilweise aus früheren Richtlinien stammen, hat der ASTA eine Projektgruppe beauftragt, die ASR A2.3 zu prüfen und fortzuschreiben.

Die Ergebnisse des Fachgutachten zeigen:

  • Kurze Einengungen auf Fluchtwegen in der Ebene wirken sich kaum auf die Gesamtdauer der Evakuierung aus.
  • Längere Einengungen auf horizontalen Fluchtwegen - etwa durch abgestellte Möbel oder Material in Gängen - haben einen deutlichen Einfluss und verzögern die Evakuierung.
  • Es besteht ein steter linearer Zusammenhang zwischen Fluchtwegbreite und Gesamtdauer der Evakuierung.
  • Treppen im Verlauf von Fluchtwegen bremsen den Personenstrom ab.
  • Besteht ein Fluchtweg aus horizontalen (Gängen) sowie vertikalen Elementen (Treppen), so können Einengungen entlang des Ganges einschließlich der in den Treppenraum mündenden Tür vernachlässigt werden, da sich der Personenstrom hauptsächlich durch die Treppen verlangsamt.
  • Speziell für Schulen wurde dabei festgestellt, dass die Evakuierungsdauer vor allem durch die Kapazitäten der Treppenräume bestimmt wird; die Entleerungszeit der Unterrichtsräume fällt nicht ins Gewicht.
  • Bei mehrstöckigen Gebäuden kann es ab einer bestimmten Personenbelegung der Etagen zu einer Verdichtung in den Treppenräumen sowie zu einem Rückstau in angrenzenden Bereichen in den Etagen kommen.

In einer weiteren Untersuchung wurden deshalb die Wechselwirkungen zwischen der Anzahl Ebenen, der Anzahl Personen pro Ebene sowie der Treppenbreiten systematisch betrachtet und analysiert. Als Fazit lässt sich festhalten: Neben dem Kriterium „maximale Anzahl der Personen im gesamten Einzugsgebiet einer Treppe“ sind weitere relevante Kriterien für die Bemessung und Bewertung der lichten Breite von Treppen als Teil von Fluchtwegen ...

  • „sequenzielle Alarmierung“ einzelner Etagen sowie
  • „freier Fluss“ beim Zugang zum Treppenraum in Abhängigkeit von der Personenbelegung in den Ebenen. Dieses Kriterium kann insbesondere mit zunehmender Anzahl von Ebenen und gleichmäßiger Personenbelegung, beispielsweise bei Hochhäusern, angewendet werden.

Via baua.de/fluchtwege downloadbar sind ...

  • baua: Bericht „Fachgutachten zu Fluchtwegen in Arbeitsstätten - Einfluss von Wegbreite, Treppen, Türen und Einengungen auf die Entfluchtung“ (direkter PDF-Download),
  • baua: Fokus „Fluchtwegbreiten in Treppenräumen von mehrgeschossigen Arbeitsstätten“ (direkter PDF-Download) und
  • baua: Fokus „Bemessung der Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten - Ein Fachgutachten“ (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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