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Kammern engagieren sich für Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens

(6.9.2020) Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten.

Bundesingenieur- und Bundesarchitektenkammer (BIngK und BAK) wollen dazu eine gemeinsame Datenbank zur Verfügung stellen, über welche sich die Kammerzugehörigkeit abfragen lässt. Diese notwendige Information zur Beurteilung der Bauvorlageberechtigung soll dann über eine digitale Schnittstelle nach dem XBau-Standard automatisiert in den Gesamtprozess eingebunden werden.

Zur Erinnerung: Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist eine von 575 Verwaltungsleistungen, die im OZG-Umsetzungskatalog als zu digitalisierende Leistung genannt ist.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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