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Elektrische Flächenheizung mit PV-Anlage im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

(18.8.2020) Aufgrund des ständig abnehmenden Heizbedarfs erlebt die elektrische Flächenheizung einen Aufschwung. Dazu passt auch das Ergebnis einer vom Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen (BVF) beauftragten Studie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG), wonach Niedrigenergiehäuser heute mit einer elektrischen Flächenheizung und einer Photovoltaik-(PV-)Anlage behaglich, wirtschaftlich und mit großer Zukunftssicherheit beheizt werden können.

Hochwertiger Wärmeschutz, gebäudenah erzeugter (und genutzter) Solarstrom und elektrische Flächenheizungen lassen sich als umweltfreundliche und wirtschaftliche Option zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung kaum wegdiskutieren. Und so war das Ziel des BVF im Rahmen der Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die elektrische Flächenheizung als eine relevante Alternative zur Erwärmung von Gebäuden anerkannt wird.

Der BVF hatte mit Blick auf den §23 GEG, der die Anrechenbarkeit von selbst erzeugtem Strom regelt, vorgeschlagen, dass die innerhalb des Gebäudes  unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung genutzte Strommenge und damit die anrechenbare PV-Strommenge auf Basis der DIN V 18599-9:2018 zu ermitteln sei. Dies wurde im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses fachlich bewertet und eingearbeitet. In der Sitzung vom 19.6.2020 hat der Bundestag diese Regelung nun unter §23 (4) verabschiedet. Darin heißt es:

„Wenn in einem zu errichtenden Gebäude Strom aus erneuerbaren Energien für Stromdirektheizungen genutzt wird oder in einem zu errichtenden Nichtwohngebäude die Nutzung von Strom für Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserversorgung die Energienutzung für die Beheizung überwiegt, ist abweichend von Absatz 2 und 3 der monatliche Ertrag der Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dem tatsächlichen Strombedarf gegenüberzustellen. Für die Berechnung ist der monatliche Ertrag nach DIN V 18599-9: 2018-09 zu bestimmen. Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind die monatlichen Stromerträge unter Verwendung der mittleren monatlichen Strahlungsintensitäten der Referenzklimazone Potsdam nach DIN V 18599-10: 2018-09 Anhang E sowie der Standardwerte zur Ermittlung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls nach DIN V 18599-9: 2018-09 Anhang B zu ermitteln.“

Die Kombination von Gebäudehülle und Anlagentechnik kann so gefördert werden und entspricht dem technologieoffenen Ansatz des GEG: Die Erfüllung der primärenergetischen Anforderungen und auch die von KfW-Effizienzhäusern ist mit elektrischen Flächenheizungen in Verbindung mit PV-Strom und einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung möglich und wirtschaftlich attraktiv.

6 in der ITG Studie untersuchte Anlagenkombinationen und das jeweils erreichbare Anforderungsniveau
L/W-WP = Luft-Wasser-Wärmepumpe, WRG =Lüftung mit Wärmerückgewinnung, E-DLE = Elektro-Durchlauferhitzer, WW-WP = Warmwasser-Wärmepumpe 

Für den Bauherren eines Niedrigenergiehauses bieten sich somit verschiedene Varianten an, um mit einer elektrischen Flächenheizung ein attraktives und wirtschaftliches Gesamtsystem zu erhalten. Durch geschickte Kombination der Haustechnik zu einem Gesamtheizsystem sind die Erreichung der Standards KfW 55, KfW 40 und sogar KfW 40-Plus möglich, und den Vorgaben des GEG wird entsprochen.

„In hochwärmegedämmten Gebäuden stellen die elektrischen Flächenheizungen damit eine gute Alternative zu anderen gängigen Heizsystemen dar“, fasst Michael Muerköster, Vorstand des BVF und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft elektrische Flächenheizung, zusammen.

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