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Aktualisierte „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ tritt am 1. Juli 2020 in Kraft

„Streitlösungsordnung für das Bauwesen“ (SL Bau) Fassung 2013
  

(28.6.2020) Warum eine außergerichtliche Streitbeilegung? Worin bestehen die Vorteile? Streiten sich Bau-Beteiligte, wird der Weg zu einem staatlichen Gericht meist erst nach der Fertigstellung der Baumaßnahme beschritten. Dann haben sich regelmäßig zahlreiche, zum Teil hunderte Streitpunkte angehäuft. Viele der Verantwortlichen wurden zwischenzeitlich mit neuen Aufgaben betraut oder sind für die Vertragsparteien nicht mehr tätig. Bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Streitsache entstehen daher hohe Friktionskosten auf Seiten der Streitbeteiligten.

Die „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ gibt durch ihre unterschiedlichen Streitlösungsverfahren schon während der Planungs- und Bauphase die Möglichkeit, den Streit zügig zu beenden und hilft somit, eine Eskalationsspirale zu vermeiden. Streitigkeiten können dadurch schneller und kostengünstiger durch kompetente, aus den Bereichen Technik und Recht stammende Streitlöser geregelt werden.

Unterschiedliche, auf die Bedürfnisse der Baubranche abgestimmte Streitlösungsverfahren bieten den Parteien mittels der SL Bau die Möglichkeit, trotz der Uneinigkeit zu Einzelfragen weiter zusammenzuarbeiten und währenddessen mit Hilfe eines Streitlösers eine Einigung über ihre Streitpunkte zu finden.

Die sowohl selektiv als auch kumulativ anwendbaren Streitlösungsverfahren der SL Bau sind:

  • Die Mediation hat zum Ziel, Konflikte am Bau zu verhindern und die Parteien bei deren eigenverantwortlicher und einvernehmlicher Lösung durch einen Mediator zu unterstützen.
  • Die Schlichtung fördert kooperative Verhaltensweisen der Parteien, indem sie auf eine einvernehmliche Lösung von Streitfragen hinwirkt und zu einem Schlichterspruch führen kann, dessen Wirksamkeit allerdings der Akzeptanz der Parteien bedarf.
  • Die Adjudikation dient während der Planungs- und Bauphase der raschen und vorläufig bindenden Entscheidung von Streitigkeiten. Diese Entscheidung kann bei Bedarf später durch ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht überprüft werden.
  • Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbindlich über Streitigkeiten. Hierbei ist die Einbeziehung Dritter möglich.
  • Das Schiedsgutachtenverfahren eröffnet den Parteien die Möglichkeit von Beurteilungen vor allem technischer aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-) Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Damit können die Parteien gemeinsam – auch für den Fall eines späteren Gerichtsverfahrens – bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen.

Zum 1. Januar 2010 haben die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (DGfB) und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein (DBV) die neu erarbeitete „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ herausgegeben. Nach Neufassungen in den Jahren 2013 und 2016 wurden im Sommer 2019 eine Befragung interessierter Kreise und am 5. November 2019 ein Workshop zur SL Bau durchgeführt. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bildeten u. a. die Grundlage für die Neubearbeitung der SL Bau durch die von DBV und DGfB gebildete Permanente Kommission.

Die SL Bau und die Mustervereinbarungen sind im Internet kostenfrei abrufbar via dg-baurecht.de > SL Bau oder via betonverein.de > Streitlösung.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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