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Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... und Reaktionen darauf

Energieeffizienzklassen
  

(21.6.2020) Am 19. Juni hat der Deutsche Bundestag das seit Jahren überfällige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ver­ab­schie­det - zur Erinnerung: Das GEG scheiterte z.B. 2017 am Koalitionskrach. Das GEG wurde von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht. Es versteht sich als neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Zusammen mit dem GEG hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kommentierte am 19.6.: „Es geht bei der Energiewende weiter voran! Die heutigen Beschlüsse des Bundestages leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Mit dem Gebäudeenergiegesetz schaffen wir eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks und setzen zugleich zusätzliche Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Mit der Umsetzung der Abstandsregelungen für Windanlagen und der Aufhebung des Solardeckels schaffen wir Akzeptanz beim Thema Wind und setzen einen starken Impuls bei Photovoltaik für Konjunktur und Beschäftigung in der Erneuerbaren-Branche. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten sehr wichtig.“

Dem vom BMWi und BMI vorgeschlagene Gesetz muss am 3.7.2020 noch vom Bundesrat zugestimmt werden.

ZDH: weitere Vereinfachungen erforderlich

Anlässlich der abschließenden 2. und 3. Lesung des Gebäudeenergiegesetzes erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Gebäudeenergiegesetz trägt mit dem darin festgelegten ,Niedrigstenergiegebäudestandard‘ der von uns geforderten technischen Machbarkeit und Bezahlbarkeit des Bauens angemessen Rechnung. Zudem ist mit der Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärme­ge­setz zum Gebäudeenergiegesetz ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung des Gebäudeenergierechts gegangen, dem aber in jedem Fall weitere folgen müssen. Allerdings werden trotz dieser Zusammenlegung die Regelungen noch umfassender als alle drei bisherigen Gesetze zusammen. Die vielen Querverweise im Gesetz machen es sehr schwer handhabbar. Das könnte sich als Hemmnis erweisen, um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen.“

Ausdrücklich begrüßt wird vom ZDH, dass entsprechend qualifizierte Handwerker künftig Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen und in den durch das GEG benannten Beratungssituationen tätig werden dürfen: „Dass die Begünstigung einzelner Beratergruppen aufgehoben werden soll, halten wir für dringend geboten, damit keine Marktverzerrungen drohen. Zudem sollten handwerkliche Berater ihre Kompetenz auch in den Angeboten der Verbraucherzentrale einbringen dürfen, was bislang unverständlicherweise nicht der Fall ist.“

Des Weiteren sollten nach Ansicht des ZDH die bisher für Gebäude relevanten Themen nicht übermäßig durch weitere Aspekte wie beispielsweise die „Graue Energie“ überfrachtet werden, weil das sonst noch mehr Bürokratie und damit verbundene Kosten mit sich brächte. Und keinesfalls dürfe die Einführung von Kältenetzen im Gebäudeenergiegesetz dazu führen, dass die Endkunden künftig gezwungen würden, sich an solche Netze anzuschließen - wie es etwa bei Wärmenetzen mit dem dort bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang derzeit schon der Fall ist.

Pro Passivhaus: vermisst bestürzt jegliche Ambition

Der Verband Pro Passivhaus e.V. kritisiert das abschließend in 2. und 3. Lesung besprochene Gebäudeenergiegesetz scharf und vermisst darin jegliche Ambition für mehr Klimaschutz bei Neubauten: So würden für die kommenden Jahre gegenüber der 2016er EnEV keine erhöhten Anforderungen an den Mindeststandard gelten. Nach dem Willen der Bundesregierung würden selbst die bekannten Standards KfW-Effizienzhaus 55 oder KfW-Effizienzhaus 40 auch künftig die Ausnahme sein. Vor wenigen Jahren noch hatten Experten erwartet, dass das besonders sparsame Passivhaus der künftige Neubaustandard sein würde.

Die zweite Vorsitzende von Pro Passivhaus, Inga-Lill Kuhne, ließ am 19.6. verlauten: „Das Gebäudeenergiegesetz zeigt in bestürzender Weise, dass die Bundesregierung ihren großen Worten für mehr Klimaschutz keine Taten folgen lässt. Dabei ist es bei Gebäuden besonders einfach, im Betrieb mit ganz wenig Energie auszukommen, wie der Passivhausstandard seit langem zeigt“. Auch Johannes Laible, erster Vorsitzender von Pro Passivhaus, zeigt sich schockiert: „Um das Regierungsziel des fast klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen, müssen die künftig nach GEG gebauten Gebäude alle noch einmal saniert werden.“

Energieberaterverband: viele Chancen verpasst

Beim Energieberaterverband GIH freut man sich, dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden. Dennoch überwiegt bei Deutschlands größter Energieberatervereinigung das Gefühl, dass der Gesetzgeber zu viele Chancen ausgelassen hat.

„Zuallererst sind wir erleichtert, dass der viele Jahre währende Gesetzgebungsprozess ein Ende gefunden hat und der bisherige Wust an Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich in einem Gesetz zusammengeführt wurde", sagte der GIH-Bundes­vor­sit­zende Jürgen Leppig. Allerdings sei insgesamt dann doch ein Gesetz entstanden, mit dem sich die angestrebten klimapolitischen Ziele wohl nicht erreichen ließen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der im Gesetz verankerte unambitionierte Niedrighausstandard den von der Europäischen Union geforderten Vorgaben Genüge tut.“

Eine verpasste Gelegenheit prangert der GIH auch bei den Energieausweisen an: „Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre es entscheidend, dass Energieausweise aussagekräftig und vergleichbar sind. Das Gebäudeenergiegesetz lässt aber nach wie vor unzuverlässige Verbrauchsausweise zu, deren Werte mehr auf dem Verhalten der Bewohner und weniger auf dem energetischen Zustand des Gebäudes beruhen“, erinnerte Herr Leppig. Aus seiner Sicht ist es ein Unding, dass Energieausweise sogar im Internet bestellt werden können und der beauftragende Hausbesitzer nicht einmal einen Energieberater zu Gesicht bekommt.

BDEW: Innovationsimpulse fehlen

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentiert: „Im Zusammenspiel mit BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) und der Neuordnung der Förderlandschaft setzt es die zukünftigen Leitplanken für den Wärmemarkt und ist eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. ... Besonders erfreulich ist, dass mit dem nun möglichen Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln die Anrechenbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich verbessert wurde. Auch im Hinblick auf Wärme aus KWK-Anlagen beinhaltet das Gesetz praxisgerechte Regelungen.“

Andererseits kritisiert Frau Andreae, „dass eine Chance vertan wurde, indem der Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtigt wurde.“ Der BDEW hatte hierfür eine Erweiterung der Innovationsklausel vorgeschlagen, die erste Bewertungsgrundlagen für Wasserstoff auf Basis Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vorsah. Aber dieser Modellansatzes wurde vorerst verschoben.

Auch sind die Regelungen zur - anlassbezogen obligatorischen - Energieberatung aus Sicht des BDEW zu eng gefasst: Im Gesetz wird ausschließlich auf ein unentgeltliches Beratungsangebot verwiesen. Hochwertige Beratungen der qualifizierten Berater der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes werden nicht adressiert. Eine Regelung, die aus Sicht des BDEW vertiefte Energieberatungen in der Praxis behindert und Sanierer und Erwerber einer Immobilie im Unklaren lässt.

Erfreulich sei wiederum, dass gemeinsam mit dem GEG auch die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik festgeschrieben wurde. Diese sei schon lange überfällig gewesen. „Für eine bessere Anrechenbarkeit von PV-Strom für Neubauten wurden Vorschläge des BDEW umgesetzt, die mit neuen Kappungsgrenzen einen stärkeren Anreiz für den Einsatz dieser Technologien setzen,“ betont die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

B.KWK: zukunftsweisend, aber zaghaft

Aus Sicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) fehlt dem Gesetz eine konsequente Verpflichtung für die Anwendung von zukunftsweisenden Energiestandards wie KfW 55 oder gar KfW 40 bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Auch schaffe eine Innovationsklausel neue Schlupflöcher zur Absenkung der Wärmeschutzanforderungen. Erfahrungsgemäß seien ein höherer Wärmeschutz und/oder die Ersatzmaßnahme hocheffiziente Kraft-Wärme Kopplung und PV-Anlage die effizientesten Maßnahmen zur Kostensenkung in der Gebäudelebenszeit für Mieter und Nutzer.

B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl begrüßt gleichwohl das neue Gesetz, das den vom Verband empfohlenen Verbesserungen für die effiziente und nachhaltige Nutzung von Biomethan in KWK-Anlagen und der Wärmeversorgung von Gebäuden und Quartieren zur gleichzeitigen dezentralen Stromerzeugung und Netzstabilität zumindest teilweise gefolgt sei. Denn die Absenkung des Primärenergiefaktors von Biomethan auf 0,5 für Kraft-Wärme-Kopplung könne den Weg in eine CO₂-arme Wärme- und Stromversorgung bereiten.

„Wir begrüßen auch die Aufhebung des 52 GW PV-Deckels, damit ein verstärkter Zubau von PV-Anlagen auf Gebäuden erfolgt. Leider fehlt im GEG eine vorgeschriebene Nutzung von Photovoltaik auf oder am Gebäude bei einer Dachsanierung oder beim Gebäudeneubau.“ Wie bei allen Gesetzentwürfen könnten durch den Gesetzgebungsprozess vom Referentenentwurf über Verbändeanhörung und Parlamentsausschüsse bis zur Verabschiedung nie alle Seiten berücksichtigt werden, räumt aber Herr Stahl ein. „Daher freuen wir uns als B.KWK darüber, dass endlich ein zukunftsweisendes Gesetz entstanden und bei der nächsten Evaluierung weitere Verbesserungen eingebracht werden können.“

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