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Planungssicherstellungsgesetz ermöglicht befristet(!) mehr Digitalisierung

(3.5.2020; Hinweis vom 22.1.: Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende bis Ende 2022 verlängert!) Das Bundeskabinett hat am 29. April auf Vorschlag des Bundesbauministeriums c/o BMI und des Bundesumweltministeriums (BMU) den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Beide Ministerien wollen damit sicherstellen, dass eine Vielzahl wichtiger Vorhaben wegen der Corona-/COVID19-Pandemie nicht ins Stocken gerät oder gar scheitert. Anderenfalls würde sich die Umsetzung wichtiger privater und öffentlicher Investitionen verzögern - u.a. in den Bereichen Wohnungsbau, Klimaschutz sowie der Energie- und Verkehrswende.

Zur Erinnerung: Zur Zeit verlangen immer noch viele Planungs- und Genehmigungsverfahren die körperliche Anwesenheit von relevanten Personen - zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei Erörterungsterminen.

Auf der Baustelle gegenüber der Redaktion wurde auch am 22.4. gearbeitet. (Foto © baulinks/AO) 

Befristet bis Ende März 2021

Allerdings können aus Gründen des Infektionsschutzes die Verfahren derzeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem neuen Planungssicherstellungsgesetz sollen daher – befristet bis zum 31. März 2021 - Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt werden. Dafür sollen vor allem die Möglichkeiten des Internets genutzt werden - beispielsweise durch das Anbieten von Online-Konsultationen. Das reicht ...

  • von der öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben
  • bis zur Auslegung von Plänen.

Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Planungssicherstellungsgesetz macht einheitliche Anwendungsvorgaben für die betroffenen Gesetze und Verfahren.

Gleichwohl soll eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn noch erhalten bleiben, um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen. Die Beteiligung der Bürger ist rechtsstaatlicher und demokratischer Standard bei Verfahren. Sie ist auch ein Beitrag zum Umweltschutz, denn so entsteht mehr Transparenz bei den Umweltauswirkungen von Projekten.

ZIA: „Planungssicherstellungsgesetz für Digitalisierungsschub nutzen“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA begrüßt den Entwurf zum Planungssicherstellungsgesetz, wodurch die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren trotz der Corona-Pandemie durch einen Ausbau digitaler Strukturen sichergestellt werden soll: „Mit diesem Gesetz werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, unter Wahrung rechtsstaatlicher Standards in der aktuellen Zeit Verwaltungsverfahren aufrecht zu erhalten und zu erleichtern“, kommentiert ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Die Corona-Pandemie unterstreicht die notwendige Digitalisierung der Verwaltung. Nicht nur, um das Bauen schneller und effektiver zu machen, sondern auch um eine funktionierende staatliche Planung und Bauverwaltung in Krisenzeiten zu gewährleisten. Das Gesetz stellt sicher, dass die volkswirtschaftliche Bewältigung der Corona-Krise nicht durch verzögerte Verwaltungsverfahren behindert wird.“

Nachbesserungsbedarf bei elektronischer Akteneinsicht

Vor allem in Hinblick auf eine hinreichende Gewährleistung der Partizipation von Betroffenen regt der ZIA an, im aktuellen Gesetzentwurf auch eine Erleichterung der elektronischen Akteneinsicht zu berücksichtigen und die digitale Dokumentation zu verbessern. „Durch Corona und das damit verbundene Kontaktverbot sind die Möglichkeiten zur Einsicht in Verwaltungsakten aktuell sehr eingeschränkt“, so Herr Mattner. „Teilweise kann weder eine elektronische Einsicht gewährt noch der Versand an arbeitsfähige öffentliche Stellen in der Nähe der Beteiligten gewährt werden.“

Gesetz als Testlauf für Digitalisierungsschub

Der ZIA schlägt darüber hinaus vor, das Planungssicherstellungsgesetz als Testlauf für einen grundlegenden Digitalisierungsschub der deutschen Bauverwaltung zu nutzen, in sechs Monaten zu evaluieren und anschließend fortzuschreiben. „Wir müssen aus der Not eine Tugend machen", fordert der ZIA-Präsident. „Auch über den konkreten Anlass der Corona-Pandemie hinaus ist das Gesetz ein überfälliger erster Schritt hin zur Digitalisierung der Bauleitplanung-, der Planfeststellungs- und der Baugenehmigungsverfahren.“ Der Bund müsse die Kommunen bei der Beschaffung leistungsfähiger IT unterstützen.

andere Baustelle (Foto © baulinks/AO) 

ZDB begrüßt den Gesetzentwurf zur Sicherstellung von Genehmigungsverfahren

„Wir begrüßen den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz. Damit soll während der Corona-Pandemie die ordnungsgemäße Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gewährleistet werden," erklärte auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) am 30. April in Berlin.

Damit ein einheitlicher und übersichtlicher Maßnahmenkatalog bereitsteht, sieht der Gesetzentwurf vor, dass statt einzelner Änderungen in einer Vielzahl betroffener Fachgesetze die erforderlichen Maßgaben in einem Planungssicherstellungsgesetz gebündelt werden. Wichtig sei hierbei, so Herr Pakleppa, „dass die befristeten Sonderregelungen unabhängig von behördlichen Ausnahmezuständen gelten sollen. Dadurch erhalten die Beteiligten die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit. Es muss in diesem Zusammenhang aber auch überprüft werden, ob nicht grundsätzlich auf Verfahrensregelungen, die nicht zwingend durch EU-Recht vorgeschrieben sind, verzichtet werden kann.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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