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Reduzierter Verkehrslärm dank lärmarmem Aufbau von Pflasterklinkerflächen

(21.4.2020) Ab Geschwindigkeiten von ca. 30 km/h wird der Verkehrslärm hauptsächlich durch das Abrollen der Reifen auf dem Fahrbahn verursacht. Mit der Zunahme von Hybrid- und E-Autos rückt die Belästigung durch diese Rollgeräusche noch stärker in den Fokus. Insbesondere in Wohngebieten werden lärmarme Baustoffe und Bauweisen somit immer wichtiger.

Fotos © Müller-BBM GmbH 

Vor diesem Hintergrund weist die Arbeitsgemeinschaft Pflasterklinker darauf hin, dass langjährige Lärmmessungen, wissenschaftliche Untersuchungen und bautechnische Erfahrungen gezeigt hätten, dass der Schalldruckpegel von Pflasterflächen durch eine lärmarme Bauweise deutlich gesenkt werden könne. Eine aktuelle Untersuchung, die bei der Ingenieurgesellschaft Müller-BBM in Auftrag gegeben wurde, bestätige diese Erkenntnisse.

Bei einer lärmarmen Pflasterbauweise wird das Reifen-Fahrbahn-Geräusch direkt am Entstehungsort des Geräusches verringert. Um das zu erreichen, sollten grundlegende Regeln für die lärmarme Pflasterbauweise eingehalten werden. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Kontext ...

  • die Ebenheit der Oberfläche,
  • die Formatwahl und das Verlegemuster,
  • die Fasenausbildung, der Höhenversatz und die Fugengeometrien sowie
  • der Fugenfüllgrad.

Direkt nachvollziehbar ist, dass Unebenheiten an der Oberfläche einer Verkehrsflächen generell den Lärmpegel erhöhen. Die Oberflächeneigenschaften der Pflastersteine und das Fugenbild der fertigen Pflasterdecke müssen somit in jedem Fall optimiert werden.

Optimal: Ungefaste Rechtecksteine im Diagonalverband

Für lärmarme Pflasterdecken sollten außerdem nur Rechtecksteine eingesetzt werden, die in Verbänden diagonal zur Hauptfahrtrichtung angelegt sind. Der Fahrzeugreifen werde auf diese Weise weniger stark in Schwingung versetzt - ganz im Gegensatz zu senkrecht zur Fahrtrichtung angeordneten Fugen.

Auch die Fugenbreite spielt laut Untersuchung eine wichtige Rolle: Breite Steinformate und enge Fugenausführung wirken sich günstig auf die Geräuschminderung aus. Wichtig sei zudem, dass die Fugen der Pflasterdecke während der Nutzungsdauer möglichst vollständig mit Fugenmaterial gefüllt sind. Haben sich Fugen mehr als 20 mm tief entleert, sollten sie unbedingt nachverfugt werden.

Die bautechnisch erforderliche Pflasterfuge wird aus akustischer Sicht weiter optimiert, wenn ungefaste Steine verwendet werden.

Die bauliche Ausführung der Pflasterdecke soll ebenfalls Auswirkungen auf ihr Lärmverhalten haben. So sei darauf zu achten, dass die Oberfläche der oberen Tragschicht besonders eben ist und der Höhenversatz benachbarter Steine 1 mm nicht übersteigt. Treten während der Nutzungsphase Unebenheiten auf, sollten diese beseitigt werden.

Neufassung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

Die Erkenntnis, dass mit optimierten Pflasterdecken eine deutlich wahrnehmbare Lärmminderung gegenüber konventionellen Pflasterdeckschichten erreicht werden kann, wurde in der Neufassung der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS Ausgabe 2019)“ mit berücksichtigt.

Die genannten Anforderungen an die Bauweise und Dimensionierung der Pflasterdecken müssen dabei erfüllt sein, damit die Straßendeckschicht als „Pflaster mit ebener Oberfläche“ charakterisiert wird, um einen Korrekturwert von DSD von +1,0 dB(A) bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h zu erhalten. Der aktuelle Korrekturwert liegt damit um 1 dB unter dem Ausgabestand von 1990, in welchen ein DStrO-Wert von +2,0 dB(A) für ebene Pflasterdeckschichten angesetzt wurden. Der aktuelle Wert liege laut Arbeitsgemeinschaft Pflasterklinker deutlich näher an den Erfahrungswerten aus der Praxis. Gleichwohl sei aus akustischer Sicht noch weiteres Potenzial enthalten.

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