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Positionspapier zum Umgang mit COVID-19 auf Baustellen (in Bayern)


  

(16.4.2020) „Die Fortführung von Baustellen ist ein Beitrag zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur in Bayern“, schreibt Kerstin Schreyer, Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, in einer Erklärung vom 30.3.2020. Besonders wichtig ist es dabei, die Ansteckungsgefahr für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Dass ein maximaler Gesundheitsschutz Voraussetzung dafür ist, dass die Bautätigkeit in der aktuellen Situation nicht ruhen muss, darüber besteht Einigkeit bei ...

  • der Bayerischen Architektenkammer,
  • dem Bayerischen Bauindustrieverband,
  • der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sowie
  • dem Landesverband Bayerischer Bauinnungen.

Alle vier Organisationen sind entschlossen, alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Menschen am Bau und den Projekterfolg in Einklang zu bringen - durch ...

  • geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Regeln für Besprechungen auf Baustellen sowie
  • die Betonung des Stellenwerts der Sicherheits- und Gesundheitskoordination angesichts der Corona-Krise.

„Die 3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen, auf die sich die vier Organisationen verständigt haben, machen deutlich: Wir haben verstanden!“, so die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Christine Degenhart. „Dass die Bautätigkeit in Bayern fortgesetzt werden darf, ist keine Selbstverständlichkeit. Nur wenn wir die Politik im Rahmen unserer Verantwortlichkeiten aktiv unterstützen, können solche Entscheidungen Bestand haben.“

Grundlage des gemeinsamen Papiers ist die Handlungshilfe für das Baugewerbe vom 20.3.2020 der BG BAU. Die „3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen“ sind via byak.de downloadbar (direkter PDF-Download).

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