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BG BAU beschließt Erleichterungen anlässlich der Corona-/COVID-19-Krise


  

(6.4.2020) Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat umfangreiche Beitrags- und Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen beschlossen. Damit sollen Unternehmen vor dem Hintergrund der Corona­virus-Pandemie finanziell entlastet werden.

Denn auch wenn die Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen noch weiterarbeiten, müssten sie wohl mit Auftragsausfällen, Messeabsagen, offenen Außenständen und vielem mehr kämpfen. Insbesondere kleinere Betriebe könnten in ihrer Existenz bedroht sein.

Der BG BAU-Vorstand hatte in seiner Sitzung vom 3. April unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie folgende Maßnahmen zur Festsetzung der Beiträge 2019 und der Beitragsvorschüsse 2020 beschlossen:

  • Der BG-Beitrag für das Jahr 2019 sinkt. Der Beitragsfuß 2019 liegt mit 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 um 3,66% unter dem Beitragsfuß 2018 und um 2,47% unter dem Vorschusssatz 2019. Damit seien für alle Unternehmen mit gleichbleibenden oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die bereits im Jahr 2019 geleisteten Vorschusszahlungen höher als der jetzt zu berechnende Beitrag für 2019. Für viele Mitglieder würden so Nachforderungen für 2019 vermieden.
  • Beim BG-Vorschuss 2020 wurden weitere Entlastungen beschlossen: Der Vorschussfuß 2020 wird zusätzlich auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 abgesenkt. Dies entspricht einer zusätzlichen Entlastung gegenüber dem Beitrag 2019 von 2,53%.
  • Unternehmen erhalten kurzfristig finanziellen Aufschub: In diesem Jahr entfällt die üblicherweise im Mai fällige Vorschusszahlung. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter gleichmäßiger Anrechnung der bereits am 15.1.2020 und 16.3.2020 geleisteten Zahlungen zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15.7.2020, 15.9.2020 und 16.11.2020 aufgeteilt. Damit will die BG BAU die meisten Mitglieder zusätzlich in der akuten Hochphase der Corona-Epidemie entlasten.
  • Bei Bedarf soll auch weiterhin eine Stundung möglich sein. Für Unternehmen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bietet die BG BAU über den üblichen Rahmen hinaus zusätzlich „großzügige“ Stundungsregelungen an. Betroffene Unternehmen können die Stundung und weitere unterstützende Maßnahmen formlos schriftlich oder online unter bgbau.de  oder telefonisch beantragen.

„Die beschlossenen Maßnahmen kommen der gesamten Branche zugute. Wir hoffen damit nicht nur unseren Mitgliedsunternehmen zu helfen, sondern auch den Beschäftigten der Baubranche mehr Sicherheit geben zu können", kommentiert Mathias Neuser, alternierender Vorstandsvorsitzender der BG BAU.

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